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Pandemie Stoppt Corona die Landratswahl?

Am 21. Januar 2021 soll im Salzland ein neuer Landrat gewählt werden. Bedroht jetzt der Coronavirus den Urnengang?

Von Andreas Mangiras 23.12.2020, 20:30

Staßfurt/Schönebeck l Kann die für den 24. Januar 2021 geplante Landratswahl im Salzlandkreis stattfinden, wenn die Corona-Zahlen weiter so hoch bleiben? Im Innenministerium des Landes wird über die Möglichkeit einer Absage und Verlegung ernsthaft nachgedacht. Das bestätigte das Ministerium auf Volksstimme-Anfrage.

„Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage vermag im Einzelfall nicht auszuschließen sein, dass sich die Durchführung der gesetzlich bestimmten Wahlvorbereitungsmaßnahmen als problematisch erweisen kann“, teilte Ministeriumssprecher Danilo Weiser mit. „Vor diesem Hintergrund prüft die zuständige Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt derzeit, ob und inwieweit die Voraussetzungen des Paragraphen 44 Absatz 1a Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt für eine Absage der am 24. Januar 2021 beabsichtigten Landratswahl vorliegen könnten.“

Im Wahlgesetz heiß es unter anderem: „Wird während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt, aufgrund dessen die Wahl im Fall ihrer Durchführung im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden müsste, hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Wahl abzusagen und gleichzeitig eine Nachwahl anzuordnen.“

Auch Denise Vopel, Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes in Halle bestätigte dies auf Anfrage: „Die Prüfung, ob eine Absage der Landratswahl nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften erfolgt, findet derzeit statt“, teilte Vopel mit. „Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.“ Wann ein Ergebnis vorliegt, ließ sie offen.

Kreiswahlleiter Marko Gregor geht derweil davon aus, dass die Wahl auch unter den schwierigen Pandemie-Bedingungen stattfinden kann. „Die 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist – wie ihre Vorgängerinnen – so gestaltet, dass die Stimmabgabe am Wahltag möglich ist“, ließ er über Salzlandkreis-Presseprecher Marko Jeschor auf Volksstimme-Anfrage mitteilen. Wie sich die Situation Ende Januar 2021 darstellen wird, könne derzeit nicht eingeschätzt werden. „Sollte der ,Lockdown‘ verlängert werden, wie er derzeit besteht, stehen die gesetzlichen Regelungen der Stimmabgabe nicht entgegen“, hieß es weiter.

Dies hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Da gibt es vier Wochen vor dem Wahltermin etliche Unwägbarkeiten.

Gleichzeitig müssen die Wahlen vorbereitet werden. Es werden am Wahltag zehntausende Wähler unterwegs sein und hunderte Wahlhelfer vor Ort benötigt. In den Wahllokalen muss die Wahl bis hin zum jederzeit desinfizierten Kugelschreiber in der Wahlkabine unter sicheren hygienischen Bedingungen jederzeit gewährleistet werden. Das Gleiche gilt für die sichere Arbeit der Wahlvorstände, etwa beim Auszählen der Stimmen. Wird es wegen Corona mehr Briefwähler geben?

Der Kreis muss auch gewährleisten, dass sich die zugelassenen Kandidaten wenigstens einmal öffentlich vorstellen können.

Vorsorge getragen werden muss auch für eine mögliche Stichwahl am 7. Februar. Zu der kommt es aber nur, wenn es im ersten Wahlgang mehr als zwei Kandidaten gibt und keiner von ihnen eine 50-Prozent-Stimmen-Mehrheit erreicht.

Kreiswahlleiter Gregor verweist darauf, „dass der Salzlandkreis über ein Rahmenhygienekonzept für die Landratswahl am 24. Januar 2021 im Salzlandkreis verfügt“. Es sei „unter Beteiligung des Fachdienstes Gesundheit des Salzlandkreises erstellt und den Gemeindewahlleitern zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übersandt“ worden.

Bis zum 28. Dezember, 18 Uhr, können Bewerbungen zur Landratswahl abgegeben werden. Bisher gibt es nach Volksstimme-Informationen zwei Kandidaten. Landrat Markus Bauer (SPD), von seiner Partei nominiert, will sein Amt verteidigen. Die CDU schickt Alexander Goebel (33) aus Schönebeck ins Rennen. Alle anderen Parteien hatten keine Kandidaten aufgestellt. Einzelbewerber benötigen für eine Bewerbung 100 Unterstützerunterschriften. Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 29. Dezember über die Zulassung der Kandidaten.