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Prozess Schläger vom Luisenplatz muss ins Gefängnis

Fünf Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil für den Staßfurter. Zudem muss er ein hohes Schmerzensgeld zahlen.

14.11.2018, 18:02

Staßfurt/Magdeburg. In einem Punkt schenkte die Richterin dem Angeklagten sogar Glauben. „Ich kann mir schon vorstellen, dass Sie den Geschädigten nicht so schwer verletzen wollten“, sagte die Vorsitzende Richterin bei ihrer Urteilsbegründung am Landgericht Magdeburg am Mittwoch. Doch eine Notwehrsituation, von der der Angeklagte vor Gericht berichtet hatte, konnte die Juristin nicht erkennen. Und so verurteilte die Richterin den 39-jährigen Staßfurter wegen schwerer Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren ohne Bewährung.

Im Laufe des mehrtägigen Prozesses war das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte den 16-jährigen Sohn seiner Exfreundin im Mai auf dem Luisenplatz in Staßfurt mit einer Metallstange krankenhausreif geschlagen hatte. Demnach hatte der Mann den Jugendlichen vor einem Supermarkt zur Rede gestellt, da dieser ihm Werkzeuge gestohlen hatte, die sich im Keller der Mutter befanden. Doch der Streit eskalierte und am Ende lag der Jugendliche mit einem Schädelbruch bewusstlos auf dem Luisenplatz.

Strittig war vor Gericht, wie es zu der Verletzung kam. Der Angeklagte berichtete, dass der Jugendliche angetrunken war und ihn zunächst mit der Metallstange angegriffen hat. Allerdings konnte er ihm nach eigenen Aussagen die Stange entreißen und sich damit verteidigen, als der Jüngere ihn mit einem Schraubenzieher angegriffen habe. Der Angeklagte betonte dabei mehrfach, dass er sich nur gewehrt habe. Zweimal konnte er den Jugendlichen zu Boden bringen. Beim zweiten Mal blieb er demnach liegen und habe sich beim Sturz am Kopf verletzt.

Das Gericht folgte jedoch den Aussagen von mehreren Zeugen, darunter den Freunden des Geschädigten. Demnach hatte der Angeklagte den Jugendlichen den ganzen Tag gesucht und ihm wegen der gestohlenen Werkzeuge Schläge angedroht.

Als er ihn gegen 22 Uhr auf dem Luisenplatz fand, soll er sich relativ schnell mit der Stange auf den Jugendlichen gestürzt haben. Dieser hat sich offenbar mit den Armen vor den Schlägen geschützt. So hatte die Sachverständige auch Verletzungen an den Armen festgestellt. Nach Zeugenaussagen war der Geschädigte nach einem Schlag auf den Kopf zu Boden gegangen. Dennoch trat der Angeklagte weiter auf den am Boden liegenden Jugendlichen ein, obwohl dieser am Kopf blutete und einen Anfall erlitt.

Spätestens dann besann sich der Angeklagte aber offenbar doch noch und eilte zu seinem Auto, um einen Verbandskasten zu holen. Er legte dem Jugendlichen einen Druckverband an und forderte einen weiteren jungen Mann auf, einen Krankenwagen zu rufen. Beim Eintreffen der Rettungskräfte verließ der Anklagte den Luisenplatz.

Der Jugendliche musste schließlich schwer verletzt ins Uniklinikum Magdeburg eingeliefert werden. Dort wurde er wegen des Schädelbruchs notoperiert, wobei ihm auch eine Metallplatte implantiert werden musste. Nach Aussagen der Ärzte habe Lebensgefahr bestanden. Am nächsten Tag wurde eine weitere Operation nötig, da die Wunde zunächst nicht richtig verheilte.

Möglicherweise muss er erneut operiert werden. Bis heute leidet der junge Mann unter permanenten Kopfschmerzen. An den Vorfall selbst konnte sich der Jugendliche vor Gericht nicht mehr erinnern. Die Verletzungen waren so heftig, dass der Angeklagte zunächst auch wegen versuchten Totschlags am Landgericht Magdeburg angeklagt wurde. Der Anklagepunkt wurde allerdings letztendlich wieder fallen gelassen. Die Richterin entschied zudem, dass der Angeklagte dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zahlen muss. Auch für zukünftige Kosten im Rahmen des Genesungsprozesses muss der Mann aufkommen. Gegen den Angeklagten sprachen mehrere Vorstrafen wegen Körperverletzung und Drogendelikten. Zudem saß er in der Vergangenheit bereits in Haft und stand zum Tatzeitpunkt unter Bewährung.

Mit der Haftstrafe von fünf Jahren war die Richterin dem Antrag des Staatsanwältin und des Nebenklägervertreters des Geschädigten gefolgt. Der Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch wegen Notwehr gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.