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Rechtsstreit Stadtrat stimmt Vergleich zu

Warum die Stadt Hecklingen mit einem Gänsefurther Landwirt vor Gericht streitet.

Von René Kiel 04.09.2019, 05:00

Wernigerode/Hecklingen l Das für Landwirtschaftssachen zuständige Amtsgericht Wernigerode verhandelt am Mittwoch in zweiter Runde den Rechtsstreit des Gänsefurther Landwirts Hubert Nettekoven mit der Stadt Hecklingen um einen Pachtvertrag über 380 Hektar Acker- und Grünflächen.

Den Vertrag hatten beide Seiten Anfang der 1990er Jahre geschlossen und dann 2003 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2032 noch einmal verlängert. Im September 2018 hatte die Kommune ihn zum 30. September 2020 vorfristig gekündigt, „weil es definitiv zum Nachteil der Stadt ist,“ wie Hecklingens Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH) unter Hinweis auf zu geringe Pachteinnahmen sagte.

Der Landwirt hatte gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt. Daraufhin zog die Stadt vor Gericht. „Wir sagen, die Kündigungsvoraussetzungen liegen nicht vor. Deshalb entfaltet sie keine Wirkung“, argumentiert Nettekovens Rechtsanwalt Guido Eßmann.

Beim ersten Ternim vor dem Amtsgericht Wernigerode im Februar stellte der Vorsitzende Richter Ulrich Baumann, der die Verhandlung mit Unterstützung von zwei Schöffen führte, gleich zu Beginn fest, dass es sich um „einen rechtlich interessanten, aber schwierigen Fall“ handelt. Es müsse geprüft werden, ob der Vertrag beider Parteien unwirksam oder wirksam befristet ist. „Ich vermag es nicht abzusehen, wie das Ergebnis sein könnte“, so Baumann.

Der Richter stimmte Nettekovens Aussage zu, dass von den 380 Hektar Land seine Existenz abhängt. „Wenn er die Fläche verliert, ist er platt“, sagte Baumann und fügte hinzu: „Es gibt Argumente zu sagen, da muss man ernsthaft drüber diskutieren.“

Deshalb regte Baumann eine gütliche Einigung an. Diese könnte sich sowohl um die Laufzeit des Vertrages als auch um den Pachtpreis drehen, sagte er.

Bei einer Verlängerung der Laufzeit durch die Stadt Hecklingen bis 2027 soll der Pachtzins auf 430 Euro je Hektar erhöht werden. Das würde für die Stadtkasse Mehreinnahmen von rund 100.000 Euro pro Jahr bedeuten. Bei einer zehnjährigen Laufzeit bis zum Jahr 2029 soll nach fünf Jahren noch einmal eine Anpassung an die aktuellen Bodenrichtwerte erfolgen.

Der Stadtrat erklärte sich generell damit einverstanden, allerdings sprach er sich nach Möglichkeit für eine noch etwas höhere Pachtzinssumme aus, sagte der Bürgermeister und fügte hinzu: „Hubert Nettekoven ist auf den Vergleichsvorschlag des Richters nicht eingegangen.“ Nun muss das Gericht entscheiden.