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Steinbruch Illegale Partys mit eigener Bar

Wegen illegaler und dreister Partys am Steinbruch in Hohenerxleben schlägt der Verwalter jetzt Alarm und kündigt Kontrollen an.

06.07.2018, 23:01

Hohenerxleben/Glöthe/Förderstedt l In Hohenerxleben haben die illegalen Partys im Steinbruch an den letzten Wochenende immer größere Dimension angenommen. Die Gruppen, die dort am Wochenende mit lauter Musik zugange sind, werden immer dreister und bauen am Ufer eine ganze Veranstaltungskulisse auf: Sitzbänke aus Paletten, alte Tische und Stühle werden mitgebracht. Lagerfeuer werden angezündet und sogar eine Strandbar aus Holz wird gezimmert. Bei einer Geburtstagsfeier werden Autos mit Magdeburger Kennzeichnen beobachtet. Auf einem Foto ist ein Blumentopf mit der Aufschrift „Alles Gute zum 40.“ zu sehen.

Aber das ist nicht alles, erklärt der Verwalter des Steinbruchs Hans-Jürgen Lärz aus Förderstedt: „Es wird mit den Autos herunter bis ans Wasser gefahren, laute Motocrossmaschinen sind unterwegs, Müll wird überall hingeworfen.“ Er verwaltet das Gelände für Schenk & Vogel als Eigentümer des Steinbruchs.

Damit handelt es sich bei dem Steinbruch um Privatgelände - Befahren verboten. „Bei den Partys ist Alkohol im Spiel. Wenn man dann ins Wasser geht, wird es gefährlich.“ Generell sei das Baden in Steinbrüche ein Risiko, sagt Lärz und mahnt auch zur Vorsicht an Badestellen bei Förderstedt oder Glöthe. Badende können sich unter Wasser an Steinen oder alten Gerätschaften aus der Zeit des Abbaus verletzen. Rettungswagen brauchen lange, um unten in den Steinbrüchen anzukommen. Außerdem beklagen Anwohner Ruhestörungen. „Und an die Brandgefahr bei dem Wetter will ich erst gar nicht denken.“

„Wir haben schon Anzeige bei der Polizei erstattet und fahren jetzt vermehrt Kontrolle“, warnt Hans-Jürgen Lärz.

Rechtlich ist es so: Als Verwalter ist Hans-Jürgen Lärz mit dem Aufstellen von Verbotsschildern seiner sogenannten privat-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Denn in der Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren der Begriff der „vor sich selbst warnenden Gefahrenstelle“ etabliert, heißt es auch aus der Behörde des Salzlandkreises. Das bedeutet, dass Verbotsschilder am Steinbruch ausreichen, weil die Gefahr sehr offensichtlich ist.