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Steuern Bornes Hundehalter müssen mehr zahlen

Der Gemeinderat Borne hat die Hundesteuersatzung überarbeitet: ab 2021 müssen Halter mehr für Vierbeiner zahlen.

20.10.2020, 11:22

Borne (rki) l Bornes Gemeinderat hat die Hundesteuersatzung der Gemeinde überarbeitet und die Hebesätze leicht angehoben. Damit müssen die Halter ab dem 1. Januar 2021 für den ersten und jeden weiteren Hund künftig 48 Euro pro Jahr bezahlen. Das sind zwölf Euro mehr als bisher. Ein gefährlicher Hund schlägt dann mit 240 Euro zu Buche - 138 Euro mehr als bisher. Die letzte Anpassung war 2015 erfolgt.

Wie der Mitarbeiter der Kämmerei, Daniel Kasten, in der Ratssitzung am Donnerstag mitteilte, musste auf Hinweis der Kreisverwaltung in der neuen Satzung auch eine sprachliche Gleichstellung vorgenommen werden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer, so ergänzte er, werden nicht mit einbezogen, wenn es um die Berechnung der Kreisumlage zur Finanzierung von kreislichen Aufgaben geht.

Wie Bürgermeister Sven Rosomkiewicz (CDU) sagte, sei es das Bestreben der Verwaltung gewesen, die Hebesätze innerhalb der Verbandsgemeinde zu harmonisieren. „Es hat sich aber herausgestellt, dass das nicht bei jedem Bürgermeister auf Gegenliebe gestoßen ist“, sagte Rosomkiewicz. Er verwies darauf, dass die Gemeinde die Steuer nicht wie in anderen Kommunen nach der Anzahl der Tiere staffele. Jeder Hund koste einheitlich 48 Euro. „In Borne gibt es nur 15 Zweithunde. Die meisten werden als Gebrauchshunde gehalten, die steuerbefreit sind“, sagte der Bürgermeister und fügte hinzu: „Mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 1500 Euro im Jahr werden wir nicht reicher. Aber es ist ein Zeichen, das wir setzen in Richtung Land und Landkreis.“ Als nächstes würden wohl die Friedhofsgebühren und die niedrigen Garagenpachten angepasst, so Rosomkiewicz.

„Wir haben für die Hundehalter in den letzten Jahren was getan“, sagte er unter Hinweis auf die 20 neuen Mülleimer.

Diese seien zu 70 Prozent mit Kotbeuteln gefüllt, sagte der stellvertretende Bürgermeister Andreas Hagenmeyer (Wählergemeinschaft). In seinem Beruf als Gemeindearbeiter stellte er fest, dass es besser geworden sei mit den Hundehaufen auf den Grünflächen des Dorfes. Nun trete er nur noch einmal wöchentlich rein.

Sabine Kunze (Wählergemeinschaft) wollte wissen, warum nur natürliche Personen als Halter gelten. Es gebe auch Firmen, die Hunde besitzen. Rosomkiewicz sicherte ihr eine Prüfung zu. Und Jürgen Maurer (Wählergemeinschaft) fragte, warum man den Hebesatz für den ersten Hund nicht bei 36 Euro belässt und diesen nur für die Zweithunde erhöht.