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Strafprozess Gerangel mit der Bierflasche zu geringfügig

Ein Streit zweier junger Männer in Schneidlingen mündete in einer Attacke mit einer Bierflasche und einem Schlag auf den Kopf.

23.10.2020, 23:01

Schneidlingen/Aschersleben l Das Fazit einer kurzen Verhandlung am Amtsgericht Aschersleben letzte Woche: Bei beiden Angeklagten aus Schneidlingen wird von einer Strafverfolgung abgesehen. Dem Hauptakteur wird eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt. Bei seinem Kompagnon verzichtet man wegen Geringfügigkeit auf weiteres. Die jungen Männer waren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Was war passiert? Der 30-jährige Angeklagte aus Schneidlingen war am 29. Februar dieses Jahres gegen 21 Uhr zu einem fremden Grundstück in Schneidlingen gegangen, wo gerade eine kleine Feier mit fünf bis zehn Mann lief. „Ich wollte nur ein Bier trinken“ – mit dem Bewohner des Grundstücks, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Die Version des Angeklagten von dem Abend: Ein 32-Jähriger aus Schneidlingen, der bei der Feier war und gerade auf dem Hof eine rauchte, sei in Richtung Tor auf ihn zugegangen und habe gerufen, er solle sich wegscheren. Unter Drohungen soll er von ihm sogar gegen eine Hauswand gedrückt worden sein. Der Angeklagte habe einen Kumpel angerufen, damit der ihn abholt. Der kam gleich mit zwei weiteren Freunden, was zu einer zweiten Rangelei führte. Hier soll der 32-Jährige dem Angeklagten sogar eine Bierflasche auf den Kopf gehauen haben, die klirrend zersprang. „Ich hatte eine große Beule am Kopf mit Platzwunde“, erklärt der Angeklagte vor Gericht und sieht sich als Opfer.

Sein Kompagnon, der zum Abholen kam, habe gar nicht gewusst, worum es bei dem Streit ging, sagt dieser vor Gericht. Auch er lebt in Schneidlingen, ist 35 Jahre alt.

Aber es gibt natürlich noch die Version des 32-Jährigen Schneidlingers, der vor Gericht zuerst tatsächlich die Opferrolle innehat und an dem Abend zum Tor kam: „Wir haben ein bisschen gefeiert“, berichtet er. Als er, auf dem Hof eine rauchend, den Angeklagten sah, sei er zum Tor gegangen und habe es von innen zugehalten. Einen der Partygäste habe der Angeklagte nämlich schon mal „krankenhausreif“ geschlagen und deswegen habe dieser dort Hausverbot. Er habe den Angeklagten fernhalten wollen, damit die Situation nicht wieder eskaliert. Und: „Durch das Tor hat er mich mit seiner Bierflasche an der Hand verletzt.“

Der Angeklagte habe ihn bedroht, er solle nicht bei der Polizei aussagen, ansonsten warte schon jemand an der Ecke auf hin. Er sei wieder rein zur Party und habe Sanitäter und Polizei gerufen, die nach einer Stunde kamen. Der Bewohner des Grundstücks sei übrigens die ganze Zeit nicht nach draußen gekommen.

Beim Warten auf die Polizei ging der Partygast dann aber doch nochmal raus und es begann eine zweite Rangelei mit dem Angeklagten und seinen dazugerufenen Kumpels. „Da habe ich ihm einmal mit der Hand auf den Kopf geschlagen“, berichtet das vermeintliche Opfer, das einen Schlag habe abwehren wollen.

Das vermeintliche Opfer sagt weiter aus: Er habe an dem Abend einen Alkoholpegel von 1,3 Promille gehabt, von der Polizei gemessen. Der des Angeklagten sei aber höher gewesen, dieser habe schon bei seiner Ankunft geschwankt. Wegen des Alkohols sei der Angeklagte wohl überhaupt erst auf die Idee gekommen, sich bei der Feier blicken zu lassen.

Ein weiterer Partygast kann als Zeuge vor Gericht zumindest bestätigen, dass das Opfer nach der ersten Attacke mit blutiger Hand wieder reinkam und nachher eine Gruppe von Leuten draußen vor dem Tor „diskutiert“ hat.

Zusammenfassend also hat jeder den anderen in dieser Auseinandersetzung verletzt. Auch das Opfer hat sich durch den Schlag auf den Kopf des Angeklagten nicht mit Ruhm bekleckert. „Die Sache ist offen in alle Richtungen“, fasst Richter am Amtsgericht, Robert Schröter, zusammen. „Wir können noch so viele Zeugen von dem Abend hören, aber was bringt das letztendlich?“ Letztendlich würden die Kumpels des Angeklagten ihre Version berichten und die Freunde des Opfers seine und man wäre bei der Schuldfrage immer noch nicht weiter, würde aber die Justiz ordentlich beschäftigen.

Der Hauptangeklagte muss 300 Euro in sechs Raten an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Ungefragt schlägt er vor Gericht selbst vor: „Die Klusstiftung in Schneidlingen – da würde ich das Geld gern hin spenden wollen.“