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Straßenausbaubeiträge Abschaffung wäre für Bürger ungerecht

Über die Zukunft der Straßenausbaubeiträge diskutierte der Verbandsgemeinderat.

25.03.2019, 17:11

Egelner Mulde l Wohin die Reise mit den Straßenausbaubeiträgen gehe, wollte Günther Roddewig (Wählergemeinschaft Borne) bei der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates wissen. Seit Monaten ist das Thema bei den Volksparteien im Land auf der Tagungsordnung. Zuletzt hatte sich die CDU im Landtag gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewandt.

Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr (UWGE) verwies in seiner Erläuterung auf die Haltung des Städte- und Gemeindebundes. Der Verein der Kommunen hatte sich gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Die Befürchtung sei dort groß, dass die Kommunen mit der Abschaffung nicht mehr selbst die auszubauenden Straßen bestimmen könnten. Die Angst sei real, dass künftig die Landesregierung in Magdeburg bestimme, welche Gemeinde wie viel in den Straßenbau investieren dürfe. Das ist aus der Sicht des Städte- und Gemeindebundes eines der Hauptargumente gegen eine Abschaffung, sagte Michael Stöhr.

Günther Roddewig sprach sich ebenso gegen eine Abschaffung aus, da viele Bürger in den vergangenen Jahrzehnten bereits für ihre Straße bezahlt hätten. Aus der Sicht der Gleichbehandlung müssten nun diejenigen, die noch nicht bezahlt haben, auch in Zukunft an den Kosten beteiligt werden. Es sei nur gerecht, wenn alle Bürger gleichermaßen an den Kosten beteiligt werden.

So ein Verfahren gab es bereits in der Vergangenheit mit den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen. In der Regel mussten sich daran die Grundeigentümer eines ganzen Ortes bei jeder Straßenausbaumaßnahme beteiligen. Diese Variante der Kostenbeiteiligung an den Straßenausbaukosten habe den Vorteil, dass alle Bürger gleichermaßen zur Kasse gebeten werden und die Straßen regelmäßig mit finanzierten, sagte Michael Stöhr. Die größte Sorge aus der Sicht der Kommunen sei aber die Befürchtung, dass bei einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die vom Land als Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichten, um den Bedarf zu decken. In diesem Fall läge die Entscheidung über einen Straßenausbau eben nicht mehr in der Kommune, ist eine der größten Sorgen der Städte und Gemeinden.

Das Beispiel Bayern zeige, dass sich die Kosten für den Straßenausbau dynamisch entwickelten, sagte Michael Stöhr schon vor der Sitzung des Verbandsgemeinderates. Die Bayern rechneten mit deutlich steigenden Kosten beim kommunalen Straßenbau. Entsprechend werden die zur Verfügung gestellten Mittel in der Zukunft erhöht. Ob dies in Sachsen-Anhalt möglich sei, sei zu bezweifeln, meint er.

Es gebe aber eine ganz einfache Methode, die Bürger von den Kosten zu befreien. Die Kommunen stellen dabei weiterhin die Kostenbescheide aus. Die betroffenen Bürger schicken dann ihren Kostenbescheid zum Land und erhalten die Kosten erstattet. Dabei gebe es keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und das Land erstatte die Kosten für den Straßenausbau. Das sei eine machbare Lösung, sagte er weiter.

In vielen Bundesländern haben die Landesregierungen die Straßenausbaubeiträge inzwischen abgeschafft. Eingeführt wurden die Straßenausbaubeiträge einst unter der Annahme, dass mit einer frisch ausgebauten Straße vor der Tür die Grundstückspreise entsprechend steigen. Die Steigerung des Grundstückswertes sollten die Eigentümer in Form von Ausbaubeiträgen an die Kommune abführen. Allerdings stimmt die Rechnung so vor allem in den dünner besiedelten Landesteilen nicht mehr. In diesen Landstrichen lassen sich nur schwer Grundstücke verkaufen. Käufer sind zudem kaum bereit mehr für eine ausgebaute Straße zu bezahlen.

Während bei den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen alle Grundstückseigentümer gleichermaßen belastet werden, sind es bei den einmaligen Beiträgen nur die direkt betroffenen Anwohner. Zum Teil sehr hohe Kosten müssen die Anwohner in diesem Fall tragen. Ob der Wert ihres Grundstücks um den geforderten Betrag an Wert gewonnen hat, bleibt dabei offen.