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Urteil Gefängnis für Inhaber einer Shishabar

Der Inhaber einer Shishabar in der Region Staßfurt ging bei einer Prügelei mit einem Billardstock auf einen Gast los.

Von Franziska Richter 15.02.2020, 03:00

Staßfurt l Richter Robert Schröter ist eigentlich meistens besonnen und milde, aber in dem Fall hatte auch er die Faxen dicke. Der Inhaber einer Shishabar in der Region Staßfurt stand wieder einmal vor Gericht. Erst im Oktober saß er das letzte Mal auf der Anklagebank, weil er seine Freundin und deren Tochter tätlich angegriffen hatte. Bei der Verhandlung letzte Woche am Amtsgericht Aschersleben ging es um eine Prügelei, die sich der 35-Jährige im Mai 2019 mit einem Gast in der Shishabar geleistet hatte. Als die Rauferei, die der Gast angefangen hatte, eigentlich beendet war, ging der Angeklagte nochmal unvermittelt auf den Gast mit einem Billardstock los.

„Erst die Sache mit der Freundin und jetzt das? Mit einem Queue?“, empörte sich Richter Robert Schröter bei seiner Urteilsverkündung. Immerhin hatte der Angeklagte den Gast damit mehrmals auf den Kopf geschlagen. Dieser hätte lebensgefährlich verletzt werden können. „Das geht nicht in Ordnung.“

Kurzum: Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe – im Gefängnis und nicht auf Bewährung. So eine gefährliche Körperverletzung könne nicht in einer Bewährung münden, so der Richter. Die Oktober-Tat wurde mit eingerechnet, also eine Gesamtstrafe gebildet. „Ich dachte, bei Ihnen hätte sich der Schalter umgelegt“, so Richter Schröter. Denn zuvor sei der Angeklagte eigentlich auf einem guten Weg gewesen. Mit dem Bewährungshelfer lief es gut, einen unbefristeten Job hatte er auch. Allerdings hat der ledige Vater eines Kindes noch 17 weitere Straftaten im Register stehen. Seit 2003 mehrmals Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Hehlerei, Trunkenheit am Steuer.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die im aktuellen Fall die Anklage erhoben hatte, sagte: „Das war keine Notwehr mehr, das ist durch die Zeugen belegt.“ Tatsächlich hatte die Prügelei am 4. Mai 2019 begonnen, als der Inhaber der Shishabar sich an dem Sonnabend entschlossen hatte, Feierabend zu machen. Immerhin war es 7 Uhr morgens.

Ein 32-jähriger Magdeburger, der mit den letzten Gästen in einer Ecke der Bar mehr lag als saß, fing einen Streit mit dem Inhaber der Bar an. Die beiden kennen sich schon 20 Jahre lang und gerieten mal wieder voll-alkoholisiert wegen einer Frau aneinander. Der Gast rang den Bar-Inhaber zu Boden und schlug ihm ins Gesicht, wie er vor Gericht zugab. Als der Bar-Inhaber kapitulierte und sein blutverschmiertes Gesicht sauber machen gehen wollte, steuerte der Magdeburger auf den Ausgang der Bar zu. Kurz vor der Tür traf ihn plötzlich zwei Mal ein Billardstock an der Schulter. Hinter ihm stand wieder der Bar-Inhaber. Der Billardstock brach und der Angeklagte schlug dem Gast mit dem abgebrochenen Queue noch zwei Mal auf den Kopf. „Da bin ich kurz weggetreten“, sagte das Opfer vor Gericht.

Der Bar-Inhaber ließ von dem Gast, der bewusstlos am Boden lag, trotzdem nicht ab. „Er hat dessen Jacke um einen Pfeiler gewickelt, um ihn festzuhalten, und trat ihm noch mehrmals gegen den Kopf und die Rippen“, sagte einer von zwei Zeugen vor Gericht aus. Sein Kumpel, der mit in der Shishabar war, rief dann den Krankenwagen. Der Gast klagte später über Kopfschmerzen, trug aber keine weiteren Schäden davon.