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Wasserzähler Liegt Ende vor oder hinter der Uhr?

In wessen Zuständigkeit liegt ein „Rückflussverhinderer“ an der Wasser-Uhr? Es gibt unterschiedliche Auffassungen.

19.02.2020, 05:57

Staßfurt l „Die Wasserzählergarnitur ist Bestandteil eines Hauswasseranschlusses, welche nach meiner Auffassung gänzlich in Zuständigkeit des Wasserverbands liegt“, findet Harald Waschek zu einem Brief, den er kürzlich vom WAZV erhalten hat. Darin sieht der Versorger jeden Hauseigentümer für die Installation einer entsprechenden Rückfluss-Sicherung in der Verantwortung.

Was gehört nun zu einer Hauswasseranschluss-Anlage aus Sicht des Staßfurter Verbands, und wie weit reicht dessen Eigentum, bis zur Wasseruhr oder bis zum Ventil am Ausgang der Wasseruhr?

Geschäftsführer Andreas Beyer erklärt dazu: „Zur Anlage des WAZV gehören Absperrarmatur, Wasserzähler, längenveränderliches Ein- und Ausbaustück zum spannungsfreien Ein- und Ausbau des Wasserzählers sowie Wasserzählerhaltebügel.“

Dass es andere Sichtweisen auf die Zuständigkeit für Rückfluss-Sicherungen gibt, zeigt die Auffassung der Stadtwerke Schönebeck. Für den benachbarten Wasserversorger sind Hauptwasserzähler eines Grundstücks und Rückflussverhinderer eine Einheit, wie von der Abteilung Netze zu erfahren ist. Man sei bemüht, fertige Anlagen beim turnusgemäßen Wechsel der Anlagen aller sechs Jahre einzubauen. Die Kosten dafür würden über die Gebühren abgedeckt, die der Wasserkunde ohnehin zahlt.

Was ist nun im Verbandsgebiet Bode-Wipper, wenn vor der Wasseruhr noch kein Rückschlag-Ventil verbaut ist? Woran erkennt der Laie so ein Ventil mit Rückflussverhinderer? Und wer trägt die Kosten für eine Installation hier?

„Wenn bei Wasserzählerwechsel noch kein Rückflussverhinderer vorhanden ist, erhalten die Kunden eine Aufforderung, diesen nachzurüsten“, teilt der Geschäftsführer des Staßfurter Verbands mit, „Rückflussverhinderer gibt es in unterschiedlichen Varianten. Die am häufigsten eingesetzte Variante ist das sogenannte KFR-Ventil. Es befindet sich in Fließrichtung direkt hinter dem Wasserzähler.“

Aus welchem Grund wird so eine Rückfluss-Sicherung überhaupt veranlasst? Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür und für die anfallenden Kosten?

Andreas Beyer: „Rückflussverhinderer erlauben den Durchfluss in Rohrleitungen nur in einer Richtung. Bei Umkehrung der Strömungsrichtung schließen sie selbsttätig und öffnen bei erlaubter Durchflussrichtung ebenfalls selbsttätig. Damit soll ein Rückdrücken, Rücksaugen und somit Vermischen durch unterschiedliche Druckverhältnisse von Wasser aus der Kundenanlage mit dem Wasser in der Hauptleitung vermieden werden, was zu Verunreinigungen führen kann.“

Als gesetzliche Grundlage führt Beyer die am 1. November 2011 in Kraft getretene Änderung der Trinkwasserverordnung ins Feld. „Die schreibt vor, dass Trinkwasser durch den Einsatz geeigneter Sicherungseinrichtungen nach DIN 1988-100 in Verbindung mit DIN EN 1717 vor Verunreinigungen zu schützen ist.“ Und er unterstreicht nochmals: „Die Sicherungseinrichtung gehört in die Kundenanlage. Dementsprechend sind die Kosten vom Eigentümer selbst zu tragen.“

Was Harald Waschek aus Atzendorf noch aufstößt an dem Kundenbrief, ist die Androhung von Extra-Kosten, falls WAZV-Mitarbeiter beim Zählerwechsel das Fehlen von Rückfluss-Sicherungen feststellen und dann nach Beseitigung des Mangels eine kostenpflichtige Abnahme erfolgen muss. Diese Abnahme bei einem separaten Termin soll laut Verband 34,31 Euro kosten.

Und der Atzendorfer empört sich: „Wenn der Wasserverband meint, dass das ablaufseitige Absperrventil nicht zu seiner Anlage gehört, stellt sich doch die Frage, woher der Verband sich das Recht herausnimmt, mir Vorschriften bei der Installation eines solchen Ventils zu machen und mir autorisierte Installationsfirmen benennt.“ An besagten Brief hängte der WAZV eine Liste mit 30 Vertragsinstallateuren zwischen Altenweddingen und Güsten an.

Warum dürfen nur diese Installationsbetriebe tätig werden, auch auf Anlage-Seite des Kunden?

„Was leider immer vergessen wird: Der WAZV liefert das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und muss jederzeit für Güte und Qualität einstehen“, reagiert Andreas Beyer auch auf diese Frage, „Deshalb dürfen sowohl in der Kundenanlage, als auch im öffentlichen Bereich nur Unternehmen arbeiten, die eine sogenannte DVGW-Zulassung (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) haben.“

Harald Waschek beklagt sich schließlich noch darüber, dass die Verbandsversammlung Bode-Wipper, also die Vertreter der Kommunen, den Verband weiter gewähren lasse zum Thema Rückfluss-Sicherung, obwohl es Kritiken gegeben habe (Salzland-Kurier 30. Januar).

Auf besagter Verbandsversammlung wurde allerdings auch verkündet, dass sich die Vertreter eine Meinung dazu bilden und in der nächsten öffentlichen Sitzung über eine Entscheidung informieren würden.