Finanzen Egelner Mulde: 5.500 neue Steuerbescheide bei Grundsteuerreform verschickt
Die Grundsteuerreform des Bundes, die zum 1. Januar in Kraft trat, hat auch die Verbandsgemeinde-Verwaltung in Egeln beschäftigt. Welche Herausforderungen damit verbunden waren, erläutert der Fachbereichsleiter Daniel Kasten.

Egeln - Durch die Grundsteuerreform des Bundes wurden auch die Grundstücke in der Egelner Mulde neu bewertet. Wie sich das vor Ort auswirkt, erklärte der Fachbereichsleiter Daniel Kasten im Volksstimme-Interview. Das Gespräch führte René Kiel.
Für wie viele Grundstücke musste die Verwaltung in Egeln neue Bescheide verschicken?
Daniel Kasten: Die Verwaltung hat im Zuge der Grundsteuerreform im Zeitraum von Ende Dezember 2024 bis Anfang Januar 2025 zirka 5.500 neue Grundsteuerbescheide verschickt.Bis wann sollen die Eigentümer Post von der Verwaltung bekommen?
Die letzten Bescheide wurden im Januar 2025 in der zweiten Kalenderwoche versendet. Somit sollten inzwischen sämtliche Grundsteuerbescheide durch die Post zugestellt sein. Wer noch auf seinen Bescheid wartet, kann im Rathaus nachfragen. Aktuell noch eingehende Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes werden von der Verwaltung der Verbandsgemeinde laufend bearbeitet.
An wen können sich die Betroffenen bei Nachfragen im Rathaus wenden?
Nachfragen können im Rathaus im Rathaus in Egeln im Sachgebiet Finanzmanagement unter der Telefonnummer (03 92 68) 944 212 gestellt werden.
Bis wann rechnen Sie mit dem Vorliegen aller notwendigen Informationen über die neuen Messbescheide des Finanzamtes?
Ich gehe davon aus, dass noch bis Mitte dieses Jahres vermehrt Grundsteuermessbescheide durch das Finanzamt erstellt werden. Eine 100-prozentige Erfassung und damit Bewertung aller Grundstücke durch das Finanzamt kann sich noch eine ganze Weile hinziehen. Jedoch wird sich der Prozentsatz bei über 90-Prozent bewegen. Eine Rückmeldung durch die Finanzverwaltung des Landes haben wir jedoch hierüber nicht.
Wann werden sich die Gemeinderäte mit den Zahlen beschäftigen und die Steuerhebesatzungen anpassen?
Die Verwaltung wird im März die Daten für die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden aufarbeiten und zusammenstellen. Hierbei sind dann mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Insbesondere der Gesamtbetrag der Grundsteuermessbeträge und Vorgaben der Landesregierung für Gemeinden, die beim Land Bedarfszuweisungen beantragt haben, müssen berücksichtigt werden. Am Ende entscheiden dann die Gemeinderäte mit einem Beschluss über die Höhe des Steuerhebesatzes.
Müssen die Grundstückseigentümer in der Egelner Mulde bei einer Veränderung der Steuerzahlung einen neuen Lastschriftauftrag erteilen?
Nein, die alten Lastschriftmandate sind weiterhin gültig. Wer noch einen Lastschriftauftrag erteilen möchte, kann die hierfür notwendigen Formulare auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.egelnermulde.de abrufen.
Macht es aus Ihrer Sicht Sinn, gegen einen Grundsteuerbescheid Einspruch einzulegen?
Das Finanzamt ermittelt zunächst den Grundsteuerwert, welcher in einem Grundsteuerwertbescheid festgesetzt wird. Aus dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl wird durch das Finanzamt der Grundsteuermessbetrag für das Grundstück ermittelt und ein Grundsteuermessbescheid erstellt. Bei Widersprüchen gegen diese Bescheide sind ausschließlich die Finanzämter zuständig.

Ist der Grundsteuermessbescheid dann rechtlich verbindlich, darf die Gemeinde von diesem Grundsteuermessbescheid bei der Ermittlung der Grundsteuer nicht mehr abweichen. Aus diesem Grund haben Einwendungen gegen die Höhe des Grundsteuerwertes beziehungsweise des Grundsteuermessbetrages bei uns keinen Erfolg. Hierfür müsste man sich dann an das zuständige Finanzamt in Staßfurt wenden.
Was ändert sich für Garagen- oder Laubenbesitzer?
Seit dem 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform auch die Grundsteuerpflicht für Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden geändert. Diese ist nunmehr dem Eigentümer des Grundstücks zuzurechnen. Daher erhalten die Nutzer von Garagen und Gartenlauben auf fremden Grund und Boden keinen Grundsteuerbescheid mehr. Die Grundsteuerpflicht liegt jetzt also allein beim Eigentümer des Grundstücks und ergibt sich aus dem Bewertungsgesetz.
Die bisherigen Bescheide haben zum Ende des Jahres 2024 ihre Gültigkeit verloren. Aus diesem Grund sind durch die Garagen- und Laubennutzer auch keine Zahlungen der Grundsteuern mehr vorzunehmen und eventuell noch existierende Daueraufträge zu stornieren. Alle Grundstückseigentümer haben für die Grundsteuer ab 2025 einen neuen Bescheid erhalten.