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Sozialbestattungen Einsamkeit im Sterbefall

2020 übernahm die Stadt Staßfurt 14 Bestattungen wegen fehlender Angehöriger

Von Falk Rockmann Aktualisiert: 20.4.2021, 16:18
Selbst wenn keine Angehörigen oder Hinterbliebenen für eine Bestattung da sind. Eine letzte Ruhestätte auf der ?Grünen Wiese" ist jedem Verstorbenen sicher.
Selbst wenn keine Angehörigen oder Hinterbliebenen für eine Bestattung da sind. Eine letzte Ruhestätte auf der ?Grünen Wiese" ist jedem Verstorbenen sicher. Foto: Falk Rockmann

Staßfurt. Ein Mann stirbt in Einsamkeit. In ärmlichen Verhältnissen. Alkohol spielte eine große Rolle in seinem Leben. Die Familie hatte sich von ihm losgesagt. Als Nachbarn ihn lange Zeit nicht sehen, wird der Mann gefunden. Die Polizei geht davon aus, dass er etwa zehn Tage zuvor gestorben war.

Dieses vermeintliche Drehbuch schrieb das reale Leben.

Das Ordnungsamt einer Stadt beziehungsweise Gemeinde wird mit solchen Schicksalen als nächstes konfrontiert, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder diese aus verschiedensten Gründen – finanziell, zeitlich – nicht in der Lage sind, eine Bestattung vorzunehmen.

14 Bestattungen übernahm Stadt im Jahr 2020

Die Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Staßfurt hatten im vergangenen Jahr 28 solcher persönlichen Schicksale auf dem Tisch. „Bei 14 musste durch die Stadt Staßfurt ein Auftrag zur Bestattung ausgelöst werden“, sagt Steffen Görtz, zuständiger Mitarbeiter für solche Angelegenheiten. Ja, es seien immer traurige Schicksale, wenn sich keine Angehörigen oder Hinterbliebenen finden, die sich um den letzten Gang eines Menschen kümmern.

Die Anzahl solcher Fälle sind in den vergangenen Jahren leicht angestiegen. Neben häuslichen Sterbefällen kommen sie auch in Einrichtungen wie in Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen vor.

Die Art und Kosten beschreibt Görtz: „Eine sicherheitsbehördliche Bestattung in Form einer würdevollen Sozialbestattung kostet etwa zwischen 2300 und 2500 Euro.“ Hierbei werde grundsätzlich die kostengünstigere Feuerbestattung einer Erdbestattung vorgezogen, sofern die Bestattungsart nicht dem letzten Willen oder der Religion des Verstorbenen entgegensteht.

Im städtischen Haushalt sind alljährlich entsprechende Mittel nach Erfahrungswerten verankert.

Wie man „Notbegräbnis“ vorbeugt

Auch Alleinstehende ohne Angehörige können im übrigen Vorsorge treffen, wie sie bestattet werden wollen und es am Ende des Lebens nicht zu einem „Notbegräbnis“ kommt.

„Damit sich ganz konkrete Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die eigene Beisetzung erfüllen, sollte man zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen“, rät Steffen Görtz. Darin könne neben der Form auch der Bestattungsort festgelegt werden. Bestattungsunternehmen würden dazu beraten.

„Eine Bestattung zu Lebzeiten zu planen, mag vielen erst einmal befremdlich erscheinen“, meint der Ordnungsamtsmitarbeiter. Aber so könne man selbst Entscheiden und man könne gewiss sein, wie alles nach dem eigenen Ableben abläuft. Selbst wenn Angehörige da wären, würden diese durch die eigene Vor-sorge in jedem Fall auch entlastet.