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Coronapause Feuerwehr-Dienst nie untersagt?

Innenministerium erklärt erstaunt mehrere Corona-Eindämm-Verordnungen

Von Falk Rockmann Aktualisiert: 19.4.2021, 10:04

Staßfurt. „Handgriffe sitzen besser mit Training.“ Und noch einen speziellen wichtigen Grund sieht der Staßfurter Ortswehrleiter Steffen Aermes in regelmäßigen Dienstabenden: Seine Kameraden haben nagelneue Technik im Gerätehaus stehen, deren Beherrschung zu festigen ist.

Ein Dreivierteljahr etwa war das aber nicht möglich. Die Dienstabende waren Corona-bedingt ausgesetzt. Nicht nur in der Stadt Staßfurt. Auch in den Verbandsgemeinden Egelner Mulde oder Saale-Wipper beispielsweise.

Ja, zu Einsätzen bereit war die Wehr, wie allein die 50 in diesem Jahr zeigen, um auf die Staßfurter zurückzukommen. Aber der jüngste Einsatz, ein Wohnungsbrand Am Tierpark, wurde doch besser mit der alten Drehleiter gefahren. Mit der neuen, die kaum eine Woche zuvor die Salzstadt erreichte, müssen sich die ehrenamtlichen Feuerwehrleute erstmal vertraut machen.

Dass dies nun am vergangenen Donnerstag erstmals seit der langen Durststrecke wieder der Fall sein konnte, das schreibt Stephan Czuratis seiner CDU-Stadtratsfraktion zugute. Er als deren Vorsitzender sagt: „Bisher war es uneindeutig formuliert, aber nie verboten. Wir hatten daher beim Land nachgefragt, wie die Aus- und Fortbildung im Brandschutz durchführbar ist. Eine Klärung war nötig. Routine ist für die Kameraden wichtig, es braucht daher dringend die Dienstabende. Es freut mich, dass wir als kleine Stadtratsfraktion diesen Impuls setzen konnten.“

Die Feuerwehren seien bislang „komplett vergessen“ worden, meint die zuständige Fachdienstleiterin der Stadt, Susanne Henschke, hinsichtlich der Corona-Verordnungen – mittlerweile immerhin elf an der Zahl – und: „Schönen Dank, dass das Land jetzt ausgeschlafen hat.“

Nicht durchführbar, aber auch nicht untersagt

Nicht weniger froh über entsprechende Klarstellungen in einem Rund-Erlass vom 12. April 2021 aus dem Innenministerium ist der Staßfurter OB Sven Wagner (SPD). Ihm, seinem Fachdienst und auch dem Stadtrat kann keinesfalls Gleichgültigkeit vorgeworfen werden, was die Arbeit mit der Feuerwehr betrifft. Da genügt schon ein Blick auf die nicht geringen Finanzmittel aus dem Haushalt für Fahrzeug-Anschaffungen.

Umso erstaunlicher ist, wie das Innenministerium auf die Frage der Staßfurter CDU vom 18. März 2021 reagiert. Mit Erstaunen nämlich. Denn nach Auffassung des Innenministeriums – CDU-geführt übrigens – sei die Aus- und Fortbildung im Brandschutz zu Beginn der Corona-Pandemie zwar vielfach nicht durchführbar, seitens des Innenministeriums aber nicht untersagt gewesen.

„Mit Erlass vom 26. Mai 2020 wurde auf die Möglichkeit der Durchführung von Aus- und Fortbildung für Feuerwehren unter Beachtung auf bestimmte Gruppenstärken hingewiesen“, konnte die Staßfurter CDU im Antwortschreiben, datiert mit 15. April 2021, lesen.

Der aktuelle „aus gegebenem Anlass“ versandte Rund-Erlass des Innenministeriums macht nun allen Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten im Land deutlich, dass besagte Aus- und Fortbildung „anfänglich vielfach nicht durchführbar, seitens des Ministeriums für Inneres und Sport aber nie untersagt“ war.

Es erwähnt auch hier den Erlass vom Mai 2020 mit der Beachtung bestimmter Gruppenstärken.

Und das Ministerium erklärt: „Mit der 6. Eindämmungsverordnung wurde... ausdrücklich die Erlaubnis für die Aus- und Fortbildung im Brandschutz aufgenommen.“

Erweitert, eingeschränkt, zurückgenommen

Weiter geht’s im Text mit Erweiterungen, Einschränkungen und Rücknahmen so: Die 9. Eindämmungsverordnung habe das für den Katastrophenschutz erweitert „und andererseits durch die Regelung eingeschränkt, diese vorwiegend in digitaler Form durchzuführen. Diese Einschränkung ist mit Inkrafttreten der 10. Eindämmungsverordnung am 7. März 2021 weggefallen.“

Deutlich macht nun der Rund-Erlass: „Derzeit ist unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung die Aus- und Fortbildung rechtlich unbeschränkt zulässig. Einschränkungen ergeben sich lokal unterschiedlich nur aus den Vorgaben der Gemeinden zum Hygieneschutz.“

Das Innenministerium macht zudem darauf aufmerksam, dass die Regelungen zur Ausbildung von Jugendwehren gleichermaßen anwendbar seien.

Diesbezüglich laufen nun auch Überlegungen für den Feuerwehrnachwuchs im Bereich der Stadt Staßfurt, kündigt Susanne Henschke an. „Der Nachwuchs muss bei der Stange gehalten werden“, ist sich auch ihr Dienstherr bewusst. Wehrleiter Aermes konntet bislang bei den aktiven Kameraden noch keinen Aderlass feststellen. Alle 48 sind noch dabei. Und beim Nachwuchs? „Das werden wir dann sehen, wer noch kommt. Bleibt zu hoffen, das Spielekonsole & Co. nicht gewonnen haben.“

Die erwachsenen Retter haben sich übrigens vor ihrem Dienstabend-Reset einem Corona-Test unterzogen, wie es das aktuelle Hygienekonzept der Stadt Staßfurt vorerst verlangt. Das gleiche gilt für die Löderburger Kameraden, die am Freitag wieder in den Dienstplan eingestiegen sind.

Ab sofort wird zudem laut Konzept auch nach jedem Einsatz im Depot getestet.

Dem OB liegt derweil am Herzen, dass die Feuerwehrkameraden noch eher geimpft werden können, als es ihr Vorrücken von Priorität 4 auf 3 bereits vorsieht.

Auf die neue Drehleiter, für die die Stadträte 750000 Euro frei gemacht hatten, dürfen sie voraussichtlich am 24. Juni ein Auge werfen. Und der nächste Plan ist, die Anschaffung bei einer Art „gesammelte Jahreshauptversammlung“ für Vertreter aller acht Ortsfeuerwehren etwas zu feiern. Inklusive Beförderungen und Auszeichnungen an der frischen Luft.