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Finanzausgleich Hecklingen verzichtet auf Verfassungsbeschwerde

Die Stadt Hecklingen will im Streit um das Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt keine Kommunalverfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.

Von René Kiel 12.11.2025, 15:00
Das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht. Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Hecklingen - Die Stadt Hecklingen wird keine Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt einreichen. Der Stadtrat folgte mit dieser Entscheidung bei sechs Enthaltungen einem Vorschlag der Verwaltung. Ein solcher Rechtsstreit sei mit Kosten für die Kommune und Arbeitskraft verbunden, hatte Bürgermeister Hendrik Mahrholdt erklärt.