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Amtsgericht Nach Alkoholfahrt geht’s für Mann aus Groß Börnecke ins Gefängnis

Der 33-jährige Groß Börnecker kommt nicht zu seinem Prozesstermin, dann muss ihn seine Oma zur Verhandlung fahren.

Von Franziska Richter 07.05.2021, 18:51

Staßfurt/Groß Börnecke

Gleich zwei Dummheiten hat sich ein 33-jähriger Mann aus Groß Börnecke erlaubt. Die erste: Er ließ das Amtsgericht Aschersleben eine Stunde lang warten, bevor er zu seiner Strafverhandlung erschien.

Eigentlich sollte sein Gerichtstermin um 11.30 Uhr losgehen. „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ hieß die Anklage gegen den jungen Mann. Doch während Richter, Verteidiger, Staatsanwalt und Bewährungshelferin im Gerichtssaal sitzen, erscheint kein junger Mann in der Tür. Ob man da mal anrufen kann? Seine Bewährungshelferin ist sich sicher – der Termin ist dem mehrfachen Straftäter bekannt. Er geht aber sowieso nicht ans Telefon.

Aber da gibt es ja noch seine Oma. Bei der wohnt der junge Mann zur Zeit und die weiß auch über alles Bescheid – wo der junge Mann, sich wann zu melden hat und auch zur Therapie wegen seiner Drogensucht muss ihn die Oma ja immer fahren. Er selbst hat wegen seiner Fahrten unter Betäubungsmitteln und wegen anderer Verkehrsdelikte seit Ewigkeiten schon keinen Führerschein mehr.

Also muss die Bewährungshelferin die Oma des Mannes anrufen. Offenbar fällt die aus allen Wolken und muss nun den „Jungen“ so schnell wie möglich irgendwo einsammeln und zum Gericht nach Aschersleben fahren.

Alkoholfahrt ist 19. Straftat

Nach einer Stunde erscheint der junge Mann dann zu seinem Gerichtstermin. Die Stimmung der Beteiligten hat sich nach einer Stunde Warten nicht gebessert. In seinem Achselhemd und mit Turnschuhen lümmelt sich der junge Mann auf den Platz neben seinem Verteidiger und versucht noch seiner Bewährungshelferin gegenüber abzustreiten, dass er den Termin kannte.

Die 19. Straftat des jungen Mannes, der mit 14 Jahren mit Drogen angefangen hat, kann nun endlich verhandelt werden. Das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, das ihm gleich zum Verhängnis werden wird, war im August 2020 in Staßfurt. Eines Morgens stand er vor dem Rossmann in der Steinstraße – um 9.30 Uhr mit einer Bierbüchse auf dem Dach des Autos, das seiner Oma gehört. Die Musik voll aufgedreht.

Er machte einen so aggressiven Eindruck auf die Verkäuferin des Rossmann, die gerade die Frühschicht im Geschäft anfangen wollte, dass sie die Polizei rief. „Ich hatte Angst, dass der junge, betrunkene Mann in den Laden kommt und dort Stimmung macht“; sagt die Verkäuferin als Zeugin vor Gericht aus.

Schnell huschte sie in den Laden und griff zum Telefon. Sie soll sich das Kennzeichen aufschreiben, sagten ihr die Polizisten am Telefon. Dann sieht sie, wie sich der junge Mann ins Auto setzt und ohne Fahrerlaubnis losfährt.

Als die Polizei kam, war der junge Mann mit dem Auto weg. Dann war die Polizei wieder weg, der junge Mann wieder da. Nachdem er wie ein Wilder durch die Steinstraße gekurvt ist, erwischten ihn die Polizisten dann endlich doch, wie er am offenen Auto stand. Den Beamten erzählte er, seine Oma sei gefahren und er habe nur umgeparkt. Aber die Aussage der Zeugin ist dann doch mehr wert.

„Bewährungsversager“

Die Staatsanwaltschaft macht keinen Hehl daraus, dass hier Hopfen und Malz verloren ist: Der „Bewährungsversager“ hat aktuell schon zwei Bewährungen laufen. Dazu kommen 18 weitere Straftaten wie Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, illegaler Waffenbesitz. Arbeit hat er keine, er lebt von Arbeitslosengeld II. Mit 14 Jahren hatte er angefangen zu „kiffen“, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Jetzt sind es härtere Drogen, die in der Therapie mit Medikamenten behandelt werden.

Dem Strafrichter am Amtsgericht Aschersleben reicht es jetzt. Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und der Masse an Vorstrafen gibt es sechs Monate Gefängnis und noch einmal zwei Jahr Führerscheinentzug.

„Ich lege kein drittes Bewährungsheft dazu und ich wüsste auch gar nicht, wie ich das noch begründen soll“, meint Richter Robert Schröter. „Es funktioniert einfach nicht mit Ihnen.“