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Aus dem Gericht 900 Euro Strafe für falsches Alibi

Wegen Falschaussage wurde ein Bismarker vom Amtsgericht Stendal zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 14.09.2015, 15:12

Stendal l Das ist laut Strafrichter Thomas Schulz die in Geldstrafe umgewandelte Mindestfreiheitsstrafe. Eine in diesem Zusammenhang ebenfalls wegen Falschaussage angeklagte Frau muss sogar 120 Tagessätze à 25 Euro (3000 Euro) zahlen. Sie war dem Prozess unentschuldigt ferngeblieben und erhält vom Amtsgericht demnächst per Post einen schriftlichen Strafbefehl.

Der 35-Jährige hatte eingeräumt, für einen wegen Unfallflucht zu elf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilten Freund am 17. März vorigen Jahres in dessen Prozess vor dem Amtsgericht die Unwahrheit gesagt zu sagen. „Er hat mich gefragt, und da habe ich es gemacht. Er war in jener Nacht nicht bei mir“, begründete der Angeklagte reumütig sein Motiv zur Falschaussage. Dieser Kumpel war am 18. Mai 2013 mit einem lediglich zur Reparatur überlassenen Ford Ka die Stendaler Stadtseeallee entlang gefahren. Eine Fahrerlaubnis besaß er nicht.

Ein Bekannter der Autobesitzerin erkannte den Ford, sah einen Unbekannten am Steuer und fuhr ihm hinterher. Der Ford-Fahrer wähnte sich von der Polizei in Zivil verfolgt und fuhr laut Urteil „mit quietschenden Reifen“ über Mönchskirchhof, Weberstraße und Straße am Dom davon. Er wollte durch die sogenannte Theaterpassage in Richtung Schadewachten fahren.

Dummerweise hatte der neue Hausbesitzer einen Poller zur Verhinderung von Durchfahrten errichten lassen. Den überfuhr der Ford-Fahrer. Er demolierte dabei nicht nur den 900 Euro teuren Poller, sondern auch das überlassene Auto. Bis zur Stavenstraße, wo er den Ford Ka später auf einem Parkplatz abgestellt hatte, führte eine deutliche Ölspur. Dieser folgte die Polizei und kam schließlich auf den Täter.

Der bestritt vor dem Amtsgericht die Tat, unterstützt von den beiden Falschaussagen. Nach Berufungsverhandlung vor dem Landgericht ist sein Urteil mit der elfmonatigen Freiheitsstrafe erst kürzlich rechtskräftig und damit Grundlage für den Falschaussageprozess geworden, sagte Richter Schulz.