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Gericht Schwarzfahrt mit der Alma kostet 400 Euro

Das Amtsgericht Stendal verurteilte einen 31-jährigen Mann wegen Schwarzfahrens. Es war nicht sein erstes Mal.

Von Wolfgang Biermann 27.11.2015, 15:16

Stendal l Wegen einmaligen Schwarzfahrens mit der Bahn, Erschleichen von Leistungen, wie es im besten Juristendeutsch heißt, hat das Amtsgericht Stendal jetzt einen mehrfach, auch einschlägig vorbestraften Mann aus Tangermünde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro (400 Euro) verurteilt.

Damit erhöhte sich der zur Tatzeit gültige reguläre Fahrpreis von 2,50 Euro um das 160-Fache. Der 31-Jährige ist am 21. August vorigen Jahres ohne gültiges Ticket mit der „Alma“ genannten Regionalbahn von Tangermünde nach Stendal gefahren. „Daran gibt es nicht den allergeringsten Zweifel“, begründete Richter Thomas Schulz das Urteil, mit dem er dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war. Der 31-Jährige hatte zunächst die Tat bestritten und später angegeben, sich nicht erinnern zu können.

Laut Aussage eines Schaffners der Bahn, der die Personaldaten des Angeklagten am fraglichen Tag aufgenommen hatte, traf, wie er als Zeuge aussagte, den Angeklagten in der Regionalbahn sitzend an. „Er hielt einen 5-Euro-Schein in der Hand.“ Das sei „ein gängiger Trick bei Leuten, die kein Ticket haben; zu 80 Prozent klappt es, weil nicht kontrolliert wird, und zu 20 Prozent nicht“, sagte der 27-jährige DB-Mitarbeiter weiter aus.

Der Angeklagte hätte für 2,50 Euro einfach ein Ticket im Zug am Automaten lösen können. „Der kann auch Scheine wechseln.“ Der Angeklagte habe das aber offensichtlich nicht getan. Und so seien ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt und zusätzlich eine Strafanzeige fällig gewesen.

Ein Jahr zuvor war der ledige Vater eines bei der Mutter lebenden Kindes wegen dreimaligen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwältin stellte „eine erhebliche Rückfallgeschwindigkeit“ beim 31-Jährigen fest. Die Anklage hatte man ihm zunächst nicht per Post zustellen können. Der Briefkasten sei überfüllt gewesen, hatte eine Postbedienstete die Nichtzustellbarkeit der amtlichen Post gegenüber dem Gericht begründet. Darum fand der Prozess auch erst jetzt, über ein Jahr nach der Tat statt. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Die Volksstimme hat diese Woche erst darüber berichtet, dass es möglicherweise bis zu 70 Prozent Schwarzfahrer bei der Alma gibt. Diese Zahl nannte jedenfalls der Landtagsabgeordnete Tilman Tögel (SPD). Die Alma ist aufgrund der geringen Auslastung von der Streichnung bedroht. Tögel hatte daher dazu aufgefordert, die Bahnstrecke auch zu benutzen.