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Gericht Geldstrafe nach Schlag mit Schlagring

Ein Geldstrafe muss ein 23-Jähriger berappen, der einen Mann geschlagen hatte.

Von Wolfgang Biermann 21.12.2015, 13:56

Stendal l Weil er 20 Polenböller erworben und sie an Silvester vorigen Jahres einem minderjährigen Schüler verkauft sowie eine gefährliche Körperverletzung im minderschweren Fall begangen hat, ist ein 23-Jähriger aus einem Dorf bei Stendal vom Stendaler Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden.

Den Erwerb der Polenböller übers Internet hatte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte wohl eingeräumt, den Verkauf an einen 17-jährigen Stendaler aber bestritten. Er hätte die Knaller an einen Erwachsenen in Stendal-Stadtsee verkauft. Was der damit gemacht habe, wisse er nicht. Doch der 27-Jährige betritt diese Version. Er gab an, den Angeklagten, der nach Abnehmern für die Böller suchte, an den Schüler verwiesen zu haben.

Der 17-Jährige erkannte in dem Angeklagten den Böller-Verkäufer wieder. „Woran?“, wollte Strafrichter Thomas Schulz wissen. „Am auffälligen Tattoo“, bekam er zur Antwort. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Schüler wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (Besitz der Böller) ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, es inzwischen aber eingestellt.

Blieb dem Gericht noch, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung aufzuklären. Der ledige Vater von zwei Kindern hatte eingeräumt, am 22. Juni dieses Jahres „überreagiert“ und einen ihm gut bekannten 29-jährigen Stendaler in der Nähe des Altmarkforums attackiert zu haben. Womit wisse er nicht mehr, möglicherweise mit einem Schlüsselring. Angeklagt war der Einsatz eines Schlagringes.

Und ein solcher sei es auch gewesen, erklärte das Opfer als Zeuge. Er wisse das, weil er „nicht das erste Mal was mit einem Schlagring abbekommen“ habe. Im Krankenhaus, sei die aufgeplatzte Augenbraue genäht worden. Das Opfer erklärte, den Angeklagten zuvor provoziert zu haben.

Im Streit sei es um ein Mädchen gegangen. Er habe den Angeklagten „vollgelappt“ und sei aufgestanden, eine Bierflasche in der Hand, so dass der Angeklagte dies als Drohgebärde hätte deuten können. Er habe „einen sitzen gehabt“, soll heißen, er hatte Alkohol getrunken. Vor der Polizei hatte er den Angeklagten noch stark belastet, hielten Staatsanwalt und Gericht dem Opfer vor. Der Zeuge blieb aber dabei. Im Gerichtssaal reichten sich Opfer und Täter die Hand, nachdem sich der Angeklagte entschuldigt hatte.

Staatsanwalt und Verteidiger forderten als Gesamtstrafe einmütig eine neunmonatige Bewährungsstrafe. „Ich sehe das nicht ganz so,“ begründete Richter Schulz die mildere Geldstrafe. Die entspreche drei Monaten Gefängnis. Da Haftstrafen unter sechs Monaten laut Gesetz aber nur ausnahmsweise verhängt werden dürften, habe er sie in eine Geldstrafe umgewandelt, hieß es weiter zur Begründung des Urteils.