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Mit Drogen erwischt Geständnis bewahrt vor Haft

Im zweiten Anlauf wurde ein Mann in Stendal wegen Drogenbesitzes verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 13.01.2016, 14:08

Stendal l Diesmal hat es mit dem Prozess geklappt – und ein 29-jähriger Stendaler konnte wegen Besitzes von Drogen in nichtgeringer Menge vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung, verurteilt werden. Am 3. November war er dem ersten Termin unentschuldigt ferngeblieben. Daraufhin erließ Richter Thomas Schulz Haftbefehl. Der Angeklagte wurde geschnappt und kam bis zur Verhandlung in Haft.

Mit dem Urteil hob der Richter den Haftbefehl nun auf. Am 29. April 2015 war der 29-Jährige um 1 Uhr am Steuer seines VW in der Rathenower Straße von der Polizei kontrolliert worden. Er reagierte positiv auf den Drogenschnelltest. Eine Blutentnahme bestätigte den Verdacht. Die Beamten hatten bei dem Angeklagten noch knapp 72 Gramm Amphetamin und 19 Extasy-Tabletten entdeckt. Darum ging es in diesem Prozess. Denn die Ordnungswidrigkeit – Fahren unter Drogeneinfluss – war bereits per Strafbefehl mit 500 Euro Geldbuße und einmonatigem Fahrverbot geahndet worden. Diese Sanktion blieb vom aktuellen Urteil unberührt. Der Angeklagte räumte vor Gericht den Drogenbesitz unumwunden ein. Demnach wollte er einen Teil der Betäubungsmittel für sich verwenden und den anderen Teil weiterverkaufen. Er nannte auch Ross und Reiter bezüglich der Herkunft der Drogen. Hätte er das nicht getan, hätte ihm auch eine Verurteilung wegen Drogenhandels gedroht, nicht unter einem Jahr Gefängnis, sagte Richter Schulz. So aber habe er mit zur Aufklärung weiterer Straftaten beigetragen.

Der Besitz von Drogen in nichtgeringer Menge sei nun mal leider kein Delikt, sondern ein Verbrechen, auch wenn die Grenze beim Wirkstoffgehalt nur um 0,6 Gramm überschritten worden sei, sagte der Richter. Der Polizei waren bei der Durchsuchung seines Handys verdächtige Nachrichten aufgefallen. Er hatte bei einer Bekannten, wohl der Freundin des Dealers, über What‘s App nach „Bonbons“ und „Kräuter-Bonbons“ nachgefragt. Im Klartext: nach Ecstasy und Cannabis.

Die Staatsanwaltschaft wertete das umfassende Geständnis als positiv und stufte den Fall als minderschwer ein, zumal der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch nicht vorbestraft war. Allerdings gebe es danach zwei Strafbefehle, die in das Urteil als Gesamtstrafe einzubeziehen seien. Darin ging es um eine weitere Drogenfahrt und um das Fahren mit einem unversicherten Pkw. Der staatsanwaltlichen Argumentation folgte das Schöffengericht mit seinem Urteil denn auch. Der bis Oktober in Lohn und Brot stehende Angeklagte hatte von einer „schwierigen Zeit“ in seinem Leben gesprochen. Sein Vermieter hätte ihm gekündigt, ihm drohe wegen Mietrückständen eine Zwangsräumung der Wohnung. „Kriegen Sie Ihr Leben in den Griff“, bekam er von der Staatsanwaltschaft mit auf den Weg. Und vom Gericht die Ankündigung, in Kürze als Zeuge gegen den mutmaßlichen Dealer aussagen zu müssen.