Haftstrafe Mit Drogen erwischt

Ein hafterfahrener Stendaler musste erneut auf der Anklagebank Platz nehmen.

Von Wolfgang Biermann 25.01.2016, 15:12

Stendal l 34 Jahre alt ist ein Stendaler, der in der Vorwoche wegen Drogenbesitzes vor der Berufungskammer am Landgericht stand. Sechs Monate Haft ohne Bewährung gab es dafür. Sein Strafregister umfasst bislang 20 Einträge. Von seinen 34 Lebensjahren hat er fast 13 Jahre in Unfreiheit verbracht – in Jugendhaft, Justizvollzugsanstalt und Maßregelvollzug. Die Verbüßung von weiteren drei Jahren und neun Monaten, zu denen er vom Landgericht Stendal wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen im Mai 2015 verurteilt wurde, schwebt wie ein Damoklesschwert über ihm. Das Urteil liegt nach Revision des Angeklagten beim Oberlandesgericht Naumburg zur Überprüfung. Und doch konnte er es nicht lassen.

Er wurde in der Justizvollzugsanstalt Burg, wo er eine Haftstrafe verbüßte, mit Drogen erwischt. Der Übergabe an den 34-Jährigen dringend verdächtig und gesondert verfolgt sind eine Frau und ein als Drogendealer bekannter Stendaler, die ihn in der JVA besucht hatten und in einem unbeobachteten Moment in einem Besucherraum sieben Portionstütchen zugesteckt haben sollen. Der Angeklagte bestreitet das. Er hätte die Drogen (Cannabisblüten, Cannabisharz, Amphetamin und Ecstasy), die in einem Luftballon versteckt waren, auf dem Weg zum Besucherraum gefunden und eingesteckt.

Das Amtsgericht Burg hatte diese Version nicht geglaubt und ihn am 7. Januar vergangenen Jahres zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt. Doch auch das Landgericht Stendal sah jetzt als zweite Instanz die Darstellung des Angeklagten von zwei Justizbediensteten als Zeugen widerlegt an. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft Stendal und verwarf die Berufung. Auch wenn die Übergabe der Drogen infolge der schlechten Qualität der von der Überwachungskamera gelieferten Standbilder der JVA nicht hätte nachgewiesen werden können, ändere das nichts am Tatbestand. Denn der Angeklagte sei mit den Drogen erwischt worden. Und da sei es letztlich dem Gesetz nach völlig egal, wie er sich diese verschafft habe, begründete der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge das Urteil.

Auf den Angeklagten wartet indes noch weiteres Ungemach in Form einer Anklage wegen Nötigung. Während seines bislang letzten Aufenthaltes im Maßregelvollzug Bernburg zur Drogentherapie, die letztlich von ihm abgebrochen wurde, soll er sich mit weiteren Maßregelinsassen mit Zaunlatten bewaffnet und die Zugänge versperrt haben, um Pfleger zur Herausgabe eines Paketes zu nötigen. Dabei soll er gerufen haben: „Rückt das Zeug raus, sonst brennt hier die Hütte.“ Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.