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Haftstrafe Dieb scheitert mit Spargelmesser an Tür

Wegen Diebstahls in vier Fällen muss ein 31-jähriger Stendaler für neun Monate ins Gefängnis. Er ist vielfach vorbestraft

Von Wolfgang Biermann 04.02.2016, 16:00

Stendal l Angeklagt war eine der Taten – ein Ladendiebstahl, bei dem laut Staatsanwaltschaft vom Täter Gewalt angewandt worden sein soll–, als räuberischer Diebstahl. Der gilt laut Gesetz als Verbrechen und ist im Regelfall mit mindestens einem Jahr Gefängnis zu bestrafen. Doch dafür fanden sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung als auch das Schöffengericht nach Anhörung des Ladendetektivs keinen Anhalt.

Der Detektiv eines Einkaufsmarktes in der Stendaler Bahnhofstraße hatte als Zeuge berichtet, dass er den 31-Jährigen am 16. April vorigen Jahres beim Einstecken von Kinder-Zahnpflegemitteln beobachtet hatte. Als dieser die Kassenzone passierte, ohne die Ware im Gesamtwert von 7,17 Euro zu bezahlen, habe er ihn zur Rede gestellt. Er habe die Personalien für eine Anzeige aufnehmen wollen. In dem Moment habe sich der Täter losgerissen und sei beim schließlich misslungenen Fluchtversuch gegen die Ladentür gestürzt, die dadurch beschädigt wurde.

Er hätte wegen seiner Vorstrafen „Panik bekommen“, gab der Angeklagte an. An das Diebesgut, das er wahllos aus dem Regal genommen haben will, hätte er dabei nicht gedacht.

Im Gerichtssaal entschuldigte er sich beim Detektiv, ebenso bei einem Parzellenbesitzer der Gartenanlage „Hoher Kranz“. In die Laube des 47-Jährigen hätte er am 9. Dezember 2014 versucht einzudringen, weil er obdachlos gewesen sei und nach einer Bleibe suchte. Stehlen wollte er angeblich nichts, nur dort schlafen.

Mit einem auf dem Gartengrundstück gefundenen und für diese Zwecke wohl nicht geeigneten Spargelmesser vermochte er die schwere Eisentür aber nicht aufzubekommen. Und so hätte er nach dem missglückten Einbruchsversuch ein Fischfiletiermesser (Wert sieben Euro), das vor Laube lag, eingesteckt.

Eingesteckt hatte er im Januar vorigen Jahres zudem in einem Einkaufsmarkt in Stendal Nord sechs Energy-Drink-Dosen (Wert acht Euro). Eine Verkäuferin stellte ihn, so dass es beim versuchten Diebstahl blieb. Vollendet war hingegen der Diebstahl eines angeschlossenen Damenfahrrades im September 2014 in der Frommhagenstraße.

Am 3. Mai vorigen Jahres erließ das Amtsgericht Haftbefehl gegen den Angeklagten. Der konnte aber erst im Juli vollstreckt werden, weil der 31-jährige nicht auffindbar war. Seitdem befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Mit den ausgeurteilten neun Monaten Gefängnis blieb das Gericht unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 16 Monaten. Ein Jahr Haft wollte die Verteidigerin. Die Staatsanwaltschaft behielt sich Rechtsmittel vor.