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Demonstration Kunerts Sitzblockade hat Nachspiel

Die Linke-Bundestagsabgeordnete Katrin Kunert hatte sich bei einer Rechten-Demo in Stendal vor einen Polizeiwagen gelegt. Nun droht Strafe.

Von Bernd-Volker Brahms 11.02.2016, 00:01

Stendal l Eine Demonstration am 23. Januar in Stendal hat ein juristisches Nachspiel. Das bestätigte die Stendaler Staatsanwaltschaft Mittwoch auf Nachfrage. Während eines Demonstrationszuges der Partei „Die Rechte“ vom Bahnhof in Richtung Stadtsee hatte sich die Linke-Bundestagsabgeordnete Katrin Kunert und auch die Hochschulprofessorin Nicola Wolf-Kühn auf die Stadtseeallee gesetzt und so den Weg des Demonstrationszuges versperrt.

„Ja, es gibt Strafanzeigen sowohl von Frau Kunert als auch von einem Polizeibeamten“, sagte Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal, gestern. Ein Polizist hat demnach Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Körperverletzung gegen Kunert erstattet. Kunert wiederum habe den Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt. Zum weiteren Prozedere sagte Staatsanwalt Kramer, dass die Einleitung von Ermittlungen gegen den Polizisten derzeit geprüft werde.

Gegen die Bundestagsabgeordnete könne indes nicht ohne Weiteres ermittelt werden, da sie Immunität besitze. Dazu sei ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) in Vorbereitung. Erst mit Aufhebung der Immunität sei ein Ermittlungsverfahren gegen die Bundestagsabgeordnete möglich, begründet Kramer die Notwendigkeit der Mitteilung an Lammert.

Sowohl Kunert als auch Wolf-Kühn waren von Polizeibeamten von der Straße getragen worden. Im Gegensatz zur Professorin soll sich die Linke-Abgeordnete beim Wegtragen gewehrt und mit den Füßen um sich getreten haben. Daher war von Polizeiseite lediglich gegen Kunert eine Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt erstattet worden, nicht aber gegen Wolf-Kühn.

Nach Informationen der Volksstimme hat Kunert ihrerseits eine Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, da sie unter anderem einen Bluterguss am Gesäß davongetragen habe. „Ich halte die Art und Weise der Polizei nicht für angemessen“, sagte sie im Gespräch mit der Volksstimme. Zudem hätten die Polizisten sie zunächst ansprechen und ums Aufstehen bitten müssen. „Da sitzen zwei zierliche Frauen und keine Hooligans“, betonte sie. Der Anzeige gegen sie sieht Kunert gelassen entgegen: „Warten wir mal ab.“

Im Übrigen gab es wegen des Zeigens eines sogenannten Stinkefingers bei einer Demo im Oktober in Stendal am Sperlingsberg von Katrin Kunert kein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft. „Es gab keine Anzeige“, sagte Kramer. In einem derartigen Fall könne die Staatsanwaltschaft nur dann ermitteln, wenn eine entsprechende Anzeige vorliegt.