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Prozess Sparkasse rechnet mit Schadensersatz

Teil-Erfolg für die Stendaler Sparkasse: Ex-Vorstandschef Dieter Burmeister muss wohl Schadensersatz zahlen.

17.02.2016, 23:01

Stendal l Nach sechs Minuten war am Mittwochvormittag im Sitzungssaal 213 des Stendaler Landgerichtes bereits alles vorbei. Keine zwei Seiten lang war der Beschluss der Ersten Zivilkammer, den die Vorsitzende Richterin Haide Sonnenberg vorgetragen hatte, als sie um 10.07 Uhr endete.

Blitzlichtgewitter zum Auftakt – ein Kamerateam des MDR war eigens aus der Landeshauptstadt angereist. Vielfach war spekuliert worden, dass die Klage von Ex-Sparkassenchef Dieter Burmeister gegen die Aussetzung seiner Versorgungsbezüge und gegen die Schadensersatzforderungen seines langjährigen Arbeitgebers an dem Tag zu einem Urteil führen würde.

Doch das Gericht beraumte einen Fortsetzungtermin am 15. Juni an und beließ es bei zwei Hinweisen. Und die lassen durchaus eine Tendenz erkennen: Eine (komplette) Kappung der Versorgungsbezüge dürfte der Ex-Sparkassen-Chef nicht zu erwarten haben. Allerdings könnten hohe Schadensersatzforderungen allein im Rahmen der juristischen Aufarbeitung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe auf ihn zukommen.

So kündigte Richterin Sonnenberg an, dass die Kosten für die beiden Sonderprüfungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes für die Zeiträume 2007 bis 2009 sowie 2010 bis 2012 „als zweckentsprechende Kosten dem Grunde nach ersatzfähig sind“. Immerhin geht es dabei um 156 000 und 73 000 Euro.

Burmeisters Anwalt hatte im Verfahren argumentiert, dass es sich um „laufende Kosten“ für übliche Prüfungen handelt. Dies sieht das Gericht indes anders. Diese „anlassbezogenen Sonderprüfungen“ hätten „deutliche Pflichtverletzungen zum Gegenstand“ gehabt.

Allerdings muss die Sparkasse hier in den nächsten vier Wochen noch nachlegen. Sonnenberg monierte fehlende Zeiterfassungsbögen, die den genauen Zeitaufwand und die Kosten belegen.

Einen vorläufigen Punktsieg verbuchte Burmeister hingegen bei der Frage nach der Aberkennung seiner Versorgungsbezüge. In seinen beiden Arbeitsverträgen von 1991 und 2001 ist zwar ein Widerruf bei vertragswidrigem Verhalten festgeschrieben. Grundsatzurteile des Bundesarbeitsgerichtes legen hier jedoch weitaus höhere Hürden, erklärte das Gericht in seinem Hinweis.

Die Kammer folgt damit ihren bisherigen Andeutungen, dass bei diesem Punkt klarere Beweise vorliegen müssten. Spannend wird es daher, wie beim parallelen Schadensersatzverfahren vor der Dritten Zivilkammer die Frage ausgeht, inwieweit Burmeister zumindest in Teilen gar vorsätzlich und nicht nur fahrlässig gehandelt haben könnte.

Hier dürfte es insbesondere auf die Umstände ankommen, wie der Weinkeller geplant und ob er anschließend so geheim gehalten worden ist, wie es mehrere Zeugen aussagten. Nicht zuletzt dürfte auch das Ergebnis des Strafverfahrens hier Klarheit schaffen. Daher ist man in Justizkreisen durchaus verwundert, dass die Strafermittler erst die Ergebnisse in den Zivilverfahren abwarten wollen. All das deutet auf durchaus noch langwierige Verfahren hin, die am Ende vor dem Oberlandesgericht in Naumburg landen könnten.

Dieter Burmeister kündigte im Gerichtssaal an, dass er die Hinweise mit seinem Anwalt beraten wird: „Ich weiß erst mal nicht, was das bedeutet.“

Optimistisch ist dagegen Landrat Carsten Wulfänger (CDU) als Vorsitzender des Verwaltungsrates: „Wir freuen uns über das Signal, dass das Gericht beim Schadensersatz unserem Antrag zu folgen gedenkt“, sagte er. Wulfänger und Sparkassen-Vorstandsvorsitzender Jörg Achereiner werteten am Mittwoch zusammen die Erklärung des Gerichtes aus.

Bei den Bezügen wollen Achereiner und Wulfänger vor Gericht noch nachlegen. „Hier gehen wir davon aus, dass zumindest für den Zeitraum 2007 bis 2013 ein Widerruf der Versorgungsbezüge Bestand haben muss. Dem Verwaltungsrat werde ich vorschlagen, diese Auffassung noch einmal vor Gericht vortragen zu lassen“, erklärte Wulfänger.