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Prozess fiel aus Richter und Polizei warten vergebens

Weil der 28-jährige Angeklagte nicht erschien, fiel der Prozess aus. Ihm wird Drogenbesitz und Beamtenbeleidigung vorgeworfen.

Von Wolfgang Biermann 28.02.2016, 14:58

Stendal l Am Amtsgericht Stendal gab es vor Kurzem erhöhte Sicherheitsvorkehrungen, die richterlich angeordnet worden waren: drei Funkstreifenbesatzungen mit insgesamt neun Beamten vor und im Gericht, dazu vier Justizwachtmeister. Anlass war ein Prozess wegen Drogenbesitz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Erwartet wurde ein 28 Jahre alter Stendaler, eine Art Stammkunde im Amts- und Landgericht, der unter anderem schon mehrfach wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, also Polizisten, verurteilt wurde.

Weil der Angeklagte – er besitzt bislang zwölf Strafregistereinträge – der Ladung zu einem zuvor angesetzten Prozesstermin nicht gefolgt war, hatte der Richter seine Vorführung durch die Polizei angeordnet. Doch die Polizisten finden bei der amtlichen Wohnanschrift ein leeres Nest vor. Wäre der 28-Jährige gleichwohl freiwillig zur Verhandlung gekommen, hätte ihn eine Überraschung erwarten. Eigentlich war es aber keine. Denn weil er unlängst der Ladung zum Haftantritt in anderer Sache in die JVA Burg nicht gefolgt ist, wartete ein Haftbefehl auf ihn. Aber der Angeklagte kam nicht.

Auch der Verteidiger des Mannes hat nach eigenen Angaben keinen Kontakt zum Angeklagten. Letztmalig habe er ihn in einer Berufungsverhandlung am Landgericht gesehen. Gegen die dort gefällte Verurteilung zu einer Haftstrafe war der Angeklagte in Revision gegangen. Darüber ist von den Richtern am Oberlandesgericht in Naumburg noch nicht entschieden worden.

Aktuell nun ging es um zwei Anklagen. Am 12. Juni vorigen Jahres vermuteten Polizeibeamte Drogen bei ihm und wollten ihn kontrollieren. Doch der Angeklagte widersetzte sich der Kontrolle. Laut Anklage beleidigte und schlug er mehrere Polizisten. Deren Verdacht betreffs des unerlaubten Drogenbesitzes bestätigte sich, wie auch in einem weiteren Fall, nur wenige Tage später. Am 29. Juni wurden wiederum Drogen bei ihm gefunden.

Weil der Angeklagte nun nicht vor Gericht erschien, beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls gegen ihn wegen zweifachen Drogenbesitzes, einmal davon in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. 120 Tagessätze à 13 Euro (1560 Euro) Geldstrafe soll er demnach zahlen. Legt er dagegen Einspruch ein, wird es doch noch zum Prozess kommen.