1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. „Bonbons“ via Netz geordert

Drogenhandel „Bonbons“ via Netz geordert

In Stendal wurden zwei Drogendealer zu je drei Jahren Bewährung, Bußgeld und Sozialstunden verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 09.03.2016, 15:00

Stendal l Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zur Aufbesserung der Haushaltskasse hat das Amtsgericht jüngst eine 33-Jährige und einen 24-Jährigen, beide aus Stendal, zu je 18 Monaten Gefängnis, ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung, verurteilt. Das Schöffengericht sah es nach dem Geständnis des Duos als erwiesen an, dass das einstige Liebespaar im Zeitraum von Juni 2014 bis zum 22. Mai vorigen Jahres in zwei Fällen mit Marihuana, Ecstasy und Amphetaminen gehandelt hat, einmal davon straferschwerend in „nicht geringer Menge“.

Angeklagt waren 52 Fälle, von denen 50 im Hinblick auf die Verurteilung in den beiden schwerwiegendsten Fällen eingestellt wurden. Zunächst sah es nach einem längeren Prozess aus. Der 24-Jährige schwieg, bis seine Ex-Lebensgefährtin auspackte und ihn belastete. Daraufhin gab er den sprichwörtlichen Schwarzen Peter zurück und belastete seinerseits die Ex-Freundin. Die Geschäfte wurden demnach großteils mittels der neuen Medien abgewickelt, gaben die beiden schließlich zu. Soll heißen, die Konsumenten bestellten via Whats‘ App „Bonbons“ und holten diese dann bei dem Pärchen ab.

Auf die Idee des Handeltreibens seien sie beide als gelegentliche Drogenkonsumenten gekommen. „Da haben wir ein bisschen was angefangen“, gestand der 24-jährige, bislang nicht Vorbestrafte ein. Seine Mitangeklagte ist lediglich wegen Falschaussage vor Gericht 2012 verurteilt worden. Von den Erlösen hätten sie sich unter anderem Möbel gekauft.

Über einen der gesondert verfolgten Abnehmer flog das Ganze auf. Er wurde mit gut 70 Gramm Amphetamin bester Qualität erwischt und nannte seine Bezugsquelle, um seine Haut zu retten. Inzwischen ist er rechtskräftig verurteilt. Sein Geständnis führte die Drogenfahnder am 22. Mai vorigen Jahres in die Wohnung der Angeklagten, wo ein Koffer mit Drogen und zugehörigen Utensilien sowie über 1300 Euro Bargeld gefunden wurden.

Aufgrund des Geständnisses der Angeklagten und des dadurch möglichen Verzichtes auf eine umfangreiche Beweisaufnahme hatte der Vorsitzende Richter Thomas Schulz eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Damit konnten sich offensichtlich alle Prozessbeteiligten nach einer Beratungspause anfreunden. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine 18-monatige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Ihrem Antrag schlossen sich beide Verteidiger an.

Und so war das Urteil dann auch keine wirkliche Überraschung. Als Bewährungsauflage muss der 24-Jährige 600 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen und die 33-Jährige 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Beide nahmen das Urteil sofort an.