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Urteil Vier Jahre Haft für Überfall

Ein 31-jähriger Litauer muss für vier Jahre ins Gefängnis. Er war beim Überfall auf ein Schmuckgeschäft im Stendaler Schadewachten dabei.

Von Wolfgang Biermann 10.03.2016, 10:13

Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern einen 31-jährigen, mehrfach vorbestraften Litauer wegen versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es am Ende des am 8. Februar begonnenen Prozesses als erwiesen an, dass der Angeklagte als einer von drei Tätern – zwei konnten unerkannt entkommen – am Überfall auf ein Schmuck- und Uhrengeschäft im Stendaler Schadewachten am Morgen des 22. August vorigen Jahres beteiligt war.

Er sei wohl nicht der Haupttäter gewesen, müsse sich aber die „aktive Mittäterschaft zurechnen lassen“. Anstatt sich von der Gewaltanwendung des „Senjuk“ genannten Mittäters zu distanzieren, habe er „die Früchte der Gewaltanwendung geerntet und sich zu eigen gemacht“, hieß es in der Urteilsbegründung. So sei der Einsatz einer Waffe von Anfang an geplant gewesen, auch wenn der Angeklagte sie nicht selbst benutzt habe.

Mit ihrem Urteil folgten die Richter „in großen Zügen“ den im Plädoyer der Staatsanwaltschaft genannten Feststellungen, wenn auch nicht beim Strafmaß. Sechs Jahre Haft hatte die Anklagebehörde gefordert. Wie es in deren Plädoyer hieß, seien der Angeklagte und der Mittäter „Senjuk“ zugleich in das Geschäft gegangen. „Senjuk“ habe brutal mit dem Revolverknauf auf den Kopf des Ladeninhabers eingeschlagen und dem zu Boden gegangenen Opfer Tritte gegen den Kopf verpasst. Die hinzugekommene Ehefrau des Ladenbesitzers wurde ebenfalls vom Haupttäter „Senjuk“ attackiert. Ihr sind unter anderem Gesichtsknochen und zwei Rippen gebrochen worden. Als der Angeklagte bemerkt habe, dass der Ladenbesitzer nach einer Waffe unter dem Ladentisch greift, habe er mindestens einmal „massiv“ auf ihn eingeschlagen und zudem ergebnislos versucht, in die Kasse zu greifen. Der Ladenbesitzer hatte wie berichtet ausgesagt, dass es sich bei seiner Waffe um eine nicht schussbereite Schreckschusspistole gehandelt habe.

Beide Angeklagte sind nach Auffassung des Gerichts ohne Beute und „weitgehend zeitgleich durch verschiedene Türen geflüchtet“. Auf dem Edeka-Parkplatz setzten mehrere couragierte Unbeteiligte den Flüchtenden nach. Es gelang ihnen sogar, den Angeklagten kurzzeitig festzuhalten. Doch er konnte sich losreißen und über den Südwall in Richtung Fabrikstraße fliehen, wo er etwa zwei Stunden nach der Tat auf dem Alstom-Gelände neben dem einstigen Raw-Kultursaal festgenommen wurde. Verteidiger Christian Rühlmann hatte für seinen Mandanten zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Zuvor hatte er für diesen eine Erklärung verlesen, die er als Geständnis titulierte. So will der Angeklagte in seiner Heimat kurz nach Verbüßen einer längeren Haftstrafe von zwei Landsleuten – „Thomas“ und dem besagten „Senjuk“ – angesprochen worden sein, in Deutschland bei Diebstählen mitzumachen. Erst auf dem Edeka-Parkplatz hätte er erfahren, dass es zu einem Raubzug gehen soll. Nur „Senjuk“ hätte eine Waffe gehabt. Die sei nicht geladen und nur „zum Drohen“ mitgeführt worden.

Wie aus der Urteilsbegründung hervorging, kann die von „Senjuk“ geführte Waffe aber nicht ungeladen gewesen sein, denn bei dem Überfall seien zwei Schüsse abgefeuert worden. Bei der Urteilsfindung hat das Gericht die Entschuldigung des Angeklagten bei den beiden Opfern, sein Geständnis und seine wirtschaftliche Not berücksichtigt. Auf der anderen Seite habe aber dessen „sensationelle Rückfallgeschwindigkeit“ nach der letzten Haftentlassung gestanden. Und auch, dass er wegen ähnlicher Delikte in seiner Heimat mehrfach vorbestraft war.