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Haftstrafe Drogen an Minderjährige abgegeben

Ein Tangermünder muss drei Jahre in Haft. Er hat mehrfach Minderjährigen Drogen verkauft.

Von Wolfgang Biermann 14.03.2016, 14:05

Stendal l Weil er vielfach Drogen an Minderjährige abgegeben hat, ist ein Mann aus Tangermünde vom Amtsgericht Stendal zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Schulz sah es am Ende des vierten Prozesstages als erwiesen an, dass der 38-Jährige im Zeitraum von März 2014 bis April 2015 in 17 Fällen die Drogen einem Zwölf- und einem Dreizehnjährigen gab. Angeklagt waren noch weit mehr Fälle.

Mit dem Urteil ging das Schöffengericht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von zweieinhalb Jahren Haft hinaus. Der Verteidiger hatte lediglich den Besitz von nicht mal einem Gramm Rauschgift als erwiesen angesehen und dafür eine Geldstrafe gefordert. Die geringe Menge Rauschgift war bei einer polizeilichen Durchsuchung bei dem 38-Jährigen gefunden worden. Den Besitz hatte dieser denn auch eingeräumt, nicht aber die Abgabe der Drogen an die Jungen, die seinerzeit in seinem Haus ein- und ausgingen.

Gemäß Betäubungsmittelgesetz ist laut Staatsanwaltschaft im Regelfall die Abgabe oder das Überlassen von Drogen durch über 21-Jährige an unter 18-Jährige mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht – je Tat. Wobei die daraus resultierende Gesamtstrafenbildung keine Addition der Einzeltaten darstelle, sondern lediglich „die maßvolle Erhöhung der höchsten Einsatzstrafe“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.