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Amtsgericht Mann soll Arbeitsagentur betrogen haben

Weil ein Stendaler sich zu spät zurück in Arbeit gemeldet und zuviel Arbeistlosengeld kassiert haben soll, steht er vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 18.05.2016, 18:41

Stendal l Ein 42 Jahre alter Stendaler soll die Arbeitsagentur um 1889,55 Euro Arbeitslosengeld betrogen haben. Er bestritt beim Prozessauftakt am Montag vor dem Amtsgericht, seine Arbeitsaufnahme nicht rechtzeitig gemeldet zu haben, so dass es von Mai bis Juli vorigen Jahres zu einer Überzahlung gekommen sei. Er hätte sich umgehend noch am Tag der Unterzeichnung seines Arbeitsvertrages am 26. Mai persönlich bei seinem Arbeitsvermittler gemeldet.

Davon wisse sie nichts, sagte hingegen eine Mitarbeiterin der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur als Zeugin aus. Der vom Angeklagten genannte Arbeitsvermittler arbeite ohnehin nicht in ihrem Haus, sondern sei beim Job-Center angestellt. Wenn sich der Angeklagte entgegen der ihm auferlegten Weisung, sich bei der Arbeitsagentur abzumelden, sich im Job-Center abgemeldet hätte, hätte der Arbeitsvermittler allerdings auch diese Abmeldung in Arbeit an die  Arbeitsagentur weiterleiten müssen. Im Datensystem finde sich aber weder ein dafür üblicher Aktenvermerk noch eine Abmeldung in Arbeit wie vom Angeklagten behauptet.

Hingegen gebe es – nach einem Datenabgleich mit Krankenkasse und Arbeitgeber sowie dem daraus resultierenden Verschicken eines sogenannten Anhörungsbogens an den Angeklagten –  den Eintrag, dass die Ehefrau ihren Mann am 23. Juli in Arbeit stehend gemeldet habe. Aussage gegen Aussage also. Bei der Prozessfortsetzung am 19. Mai sollen nun die Ehefrau des Angeklagten, eine weitere Mitarbeiterin der Arbeitsagentur und der Vermittler vom Job-Center aussagen. Dann soll auch das Urteil gesprochen werden.