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Prozessauftakt Imker liefert Billig-Honig aus China

Ein Stendaler Imker soll Billig-Honig aus China statt Honig aus eigener Herstellung geliefert haben. Dafür steht er jetzt vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 21.05.2016, 23:01

Stendal l Statt wie vereinbart deutschen Bienenhonig aus eigener Herstellung einem Großhändler in Bayern chinesischen Billig-Honig minderer Qualität geliefert zu haben, wird einem Imker aus Stendal von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt.

Der 27-Jährige steht wegen dieses Vorwurfs derzeit vor dem Amtsgericht. Verstoß gegen Paragraf 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) durch Inverkehrbringen „… unter einer irreführenden Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung (...)“ nennt sich der Straftatbestand, und dieser ist laut Amtsrichter Thomas Schulz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht.

Der Imker gibt zu seiner Entlastung an, dass ein Angestellter versehentlich am 13. August 2014 die falsche Ware ausgeliefert hätte. Auf dem Gelände der inhabergeführten Imkerei befinde sich noch eine weitere Firma, eine GmbH, die mit Honig handeln würde und deren Mitgeschäftsführer er ist.

Der Fahrer, der sowohl für die Imkerei als auch für die GmbH tätig sei, hätte „die Chargen verwechselt“ und 4,6 Tonnen chinesischen Honig aus dem Lagerbestand dieser Firma in die Gesamtladung von 5,9 Tonnen eingestellt und dem Vertragspartner in einem Ort bei München geliefert.

Zehn Tonnen deutscher Honig aus eigener Herstellung sollten laut Vertrag insgesamt geliefert werden. Bei der zweiten Teillieferung hätte es keine Beanstandung gegeben, wie auch bei anderen Lieferungen zuvor nicht. Vertragsbestandteil sei gewesen, dass der bayerische Abnehmer den Honig auf die zugesagte Qualität teste. Erst dann sollte die Gesamtlieferung bezahlt werden. Der Kunde hätte nach Untersuchung der Ware aber nicht gezahlt. Und somit sei auch kein Schaden entstanden, argumentierten der Angeklagte und seine Verteidigerin. Der Billig-Honig aus Fernost soll laut Anklage Rückstände von Kiwi-Früchten enthalten haben. Der Fahrer soll nun in der Prozessfortsetzung als Zeuge aussagen.

Offenbar habe es ein „Chaos“ im gemeinsam genutzten Lager in Stendal gegeben, vermutete Staatsanwalt Thomas Kramer. Er sprach von einer Strafanzeige gegen den Angeklagten, ließ sich dazu aber nicht weiter in die Karten gucken.

Um diese nebulöse Anzeige soll es am 23. Mai gehen. Dann wird auch das Urteil erwartet. Wie Richter Schulz sagte, gebe es bereits einen Strafbefehl gegen den Angeklagten. Darum regte er eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit an. Eine solche Einstellung komme für ihn nach derzeitigem Stand nicht in Betracht, erwiderte der Vertreter der Anklagebehörde.