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Mehrfach vorbestraft Zweieinhalb Jahre Haft für Dealer

Ein 47-Jähriger wurde wegen Drogenhandels und Waffenbesitzes zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 23.05.2016, 15:09

Stendal l Das Landgericht hat am Donnerstag einen 47-Jährigen aus der Region Havelberg als Haupttäter wegen Drogenhandels in mehreren Fällen und wegen Waffenbesitzes zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Seine beiden Mitangeklagten, 47 und 21 Jahre alt, erhielten Bewährungsstrafen. Außergewöhnlich wie der gesamte Prozess war auch sein Ende.

Am siebten Verhandlungstag hielt der Verteidiger des Hauptangeklagten ein fast einstündiges Plädoyer und sprach sich am Ende für eine Bewährungsstrafe aus. Sein Mandant habe wohl Kokain besessen, damit aber nicht gehandelt, sondern für seinen Eigenkonsum benötigt. Eine Cannabis-Indooranlage habe er schon gar nicht betrieben, vielmehr hätte sich das Cannabis aus Vogelfutterrückständen selbst ausgesät. Und die scharfe Pistole, die von der Polizei bei ihm in Einzelteilen gefunden worden war, sei ihm untergeschoben worden. Lediglich den Besitz von 39 Schuss Gewehr- und Pistolenmunition räumte der Verteidiger ein.

Doch dann kam das obligatorische letzte Wort der Angeklagten, bevor sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückzieht. Während die beiden Mitangeklagten beteuerten ihre Taten zu bereuen, sagte der Hauptangeklagte: „Für mich sind Polizei und Staatsanwaltschaft die Verbrecher.“ Damit habe sich sein Mandant selbst um eine Bewährungsstrafe gebracht, sagte der Verteidiger nach Urteilsverkündung zur Volksstimme. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass das bei dem Hauptangeklagten sichergestellte Kokain – insgesamt über 90 Gramm – nicht für den Eigenbedarf, sondern zum Handeltreiben bestimmt war. Die Pistole vom Kaliber 7,65 mm sei ihm auch nicht untergeschoben worden, sie befand sich „in wenigen Handgriffen zusammensetzbar in seiner Sporttasche“, so Richter Galler in der Urteilsbegründung.

Strafverschärfend sah das Gericht die Vorstrafen des 47-Jährigen. Sie würden einen ganzen „Gemischtwarenladen an Straftaten“ beinhalten. Und sie würden signalisieren „Ich halte mich nicht an Gesetze“, auch wenn bislang noch keine Drogendelikte darunter gewesen seien. Der 21-Jährige wurde nach Jugendrecht – er war zur Tatzeit 20 Jahre alt und gilt laut Urteil entgegen der Auffassung des Jugendamtes als reifeverzögert – zu einer 18-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er war im Vorjahr erst mit einem und wenig später mit drei Kilo Cannabis erwischt worden. Ihn erwartet in Berlin ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit Drogen.

Der zweite 47-Jährige war nach Auffassung des Gerichts nur für die Aufbewahrung des Rauschgiftes zuständig. Der bislang nicht Vorbestrafte bekam wegen Drogenbesitzes 18 Monate Haft auf Bewährung.