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Gericht Selbstbedienung von fremden Konten

Weil er sich von fremden Bankkonten bedient hat, stand ein Stendaler jetzt vor dem Amtsgericht.

Von Wolfgang Biermann 05.02.2018, 23:01

Stendal l Die Versuchung sei zu groß gewesen, er hätte sich „spontan dazu hinreißen lassen“. Damit versuchte sich ein Mittvierziger aus Stendal vor dem Amtsgericht damit zu rechtfertigen, dass er am Selbstbedienungsterminal einer Bank der Rolandstadt Überweisungen von fremden Konten auf sein eigenes und das seiner Frau tätigte – und das gleich zweimal innerhalb kurzer Zeit. Insgesamt 1050 Euro.

Im Gegenzug für sein Geständnis stellte das Gericht, wie zuvor avisiert, das Verfahrens gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit vorläufig ein. Zunächst hatte der ALG II beziehende, einmal vorbestrafte Angeklagte den ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Computerbetrug vehement bestritten. Er könne sich nicht erklären, wie das Geld von den fremden Konten auf seines und das seiner Frau gelangt sei, versuchte er dem Gericht weiszumachen.

„Wir können das ganz groß aufziehen, und dann wird das aufgeklärt. Und am Ende gibt es ein Urteil: Freispruch oder Verurteilung – je nachdem, ob ich Ihnen glaube oder nicht“, machte der Richter eindringlich klar. Zuvor hatte schon die Staatsanwältin die redensartliche goldene Brücke gebaut, in dem sie signalisierte, einer Verfahrenseinstellung zuzustimmen, ein Geständnis vorausgesetzt. Nach kurzer Bedenkzeit gestand der Angeklagte dann unter Tränen die Taten.

Worum ging es? Vor dem Angeklagten hatte sich offenbar eine Kundin am 1. November 2016 am Terminal im Bankvorraum nach ihren Online-Geldgeschäften nicht aus dem Datensystem ausgeloggt. Das nutzte der Angeklagte als Nachfolger aus und überwies vom Konto der 64-Jährigen erst 200 Euro auf sein und weitere 200 Euro auf das Konto seiner Frau.

Am 14. November wiederholte sich das Spiel. Eine 79-Jährige vergaß, sich aus dem System abzumelden. Der Angeklagte überwies wiederum als Nachfolgekunde erst seiner Frau 350 Euro und sich dann selbst 300 Euro.

Er hätte sich in finanzieller Schieflage befunden, gab er an. Inzwischen hätte er das Geld zurückgezahlt, den letzten Betrag erst drei Tage vor dem Prozess. Nach Bestätigung dieser Angaben durch die beiden geschädigten Frauen bescheinigte ihm das Gericht Augenblicksversagen in zwei Fällen.

Ein Mitarbeiter der Bank hatte zuvor als Zeuge erklärt, wie das Ganze möglich war. Demnach müsse ein Kunde nur die Karte eingeben und per Geheimnummer bestätigen. Dann erhalte er die Karte zurück und könne solange Geldgeschäfte tätigen wie er wolle. Er werde nur auf dem Monitor darauf hingewiesen, dass er sich ordnungsgemäß abmelden solle. „Bei jeder Transaktion die Geheim- nummer abzufragen, wäre wohl sicherer“, monierte der Richter.