1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Bewährungsstrafe für Missbrauch der Nichte

Gerichtsprozess Bewährungsstrafe für Missbrauch der Nichte

Ein 58-Jähriger ist nach 20 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs vom Amtsgericht Stendal verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 09.04.2018, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht hat einen bislang nicht vorbestraften Mann aus einem Ort im Norden des Landkreises Stendal wegen sexuellen Missbrauchs seiner Nichte zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt und die Haftstrafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 58-Jährige, der die Taten bestritt, 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Im Gegensatz zur Verteidigerin, die keine Schuld bei ihrem Mandanten gesehen und Freispruch gefordert hatte, hielten es Staatsanwältin und Gericht nach umfangreicher Beweisaufnahme am Ende des zweiten Prozesstages für erwiesen, dass der Angeklagte von 1994 bis 1996 seine damals sechs- bis achtjährige Nichte in vier Fällen missbrauchte, indem sie sexuelle Handlungen an ihm vornehmen musste. Wobei es nach Aussage des heute 30-jährigen Opfers insgesamt etwa 20 Übergriffe gab. Das Verfahren wurde in den übrigen Fällen im Hinblick auf die erwiesenen Taten eingestellt.

Demnach fing es mit einem Betatschen der Brust unter dem T-Shirt des Mädchens an und steigerte sich, wobei auch Pornozeitschriften eine Rolle spielten. Einmal habe sie sogar 50 D-Mark von ihrem Onkel erhalten, schilderte das Opfer die Taten „relativ detailreich“, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Ort des Geschehens war demnach zumeist der zu einem Hobbyraum umgebaute Keller, in den das Mädchen nach Kartoffeln geschickt wurde. Bei Onkel und Tante war die Nichte mit ihren Eltern in den Ferien zur Tatzeit regelmäßig zu Besuch.

Geöffnet hatte sich das Opfer ihrer Mutter erst mit etwa 20 Jahren. Anzeige habe sie damals nicht erstattet, weil sie Angst hatte, dass ihr niemand glauben würde, sagte die heute 30-Jährige aus. Das habe sie erst im Vorjahr getan. Am zweiten Prozesstag schilderte ihre heute 35 Jahre alte Schwester, dass sie als etwa Elfjährige ebenfalls von ihrem Onkel in ähnlicher Art und Weise mehrfach missbraucht worden sei, aber erst 2015 Anzeige erstattet habe.

Aufgrund der zur Tatzeit geltenden Gesetzeslage sind die Taten, so es sie denn gab, aber verjährt. Inzwischen sei das Strafgesetz diesbezüglich modifiziert, so dass es jetzt so gut wie keine Verjährungen mehr gebe, erklärte die Staatsanwältin.

Eine Abfuhr erteilte das Gericht der Verteidigerin, die eine Komplott-Theorie gegen ihren Mandanten durch die Familie des Opfers aufgebaut hatte. „Dafür, dass eine Familienfehde Ursache für die Anzeige gegen den Angeklagten war, haben sich keine Anhaltspunkte ergeben“, sagte Richterin Petra Ludwig. Zugute hielt sie dem Angeklagten lediglich die seit den Taten vergangene Zeit.

Die Eltern des Opfers hatten im Prozess die Aussage verweigert. Sie waren laut Urteilsbegründung „nicht bereit, ihrer Tochter beizustehen“.