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500 Euro Strafe Gegen Polo und dann weggefahren

Ein Stendaler Rentner verursachte einen Unfall, den er nicht bemerkte und muss nun trotzdem dafür zahlen.

Von Wolfgang Biermann 07.06.2018, 00:00

Stendal l Ein Stendaler Rentner soll am 3. Januar dieses Jahres beim Ausparken auf dem Ramelow-Parkplatz in der Bruchstraße einen anderen Pkw gerammt haben – Schaden fast 1300 Euro – und ohne anzuhalten vom Unfallort weggefahren sein. Ein Zeuge soll versucht haben ihn aufzuhalten, doch den habe er einfach stehengelassen.

Gegen Zahlung von 500 Euro an den Stendaler Kinderhilfeverein Arche hat das Amtsgericht in der Vorwoche das Verfahren gegen den bis dato völlig unbescholtenen Mittsiebziger eingestellt.

„Stimmt, ich war auf dem Parkplatz“, gab er zunächst an. Er beteuerte aber immer wieder, keinen Unfall bemerkt zu haben, bei dem er laut Anklage mit der vorderen Stoßstange seines BMW einen VW-Polo touchiert und dabei einen Schaden von 1270,62 Euro beim gegnerischen Fahrzeug verursachte. So hätte er wohl beim Ausparken am besagten Tag um 11.18 Uhr mehrfach ansetzen müssen, um rückwärts aus der Parklücke herauszukommen, kollidiert sei er dabei aber mit keinem anderen Fahrzeug. Er hätte „nichts gehört oder gefühlt“. Aber:

„Am Parkautomat winkte jemand. Ich habe aber darauf nicht reagiert, wusste ja nicht, dass ich gemeint war“, räumte der Senior ein. Er sei langsam weggefahren. Der da winkte, war nicht der Halter des Polo, sondern ein Zeuge, der den Unfall gesehen hatte und den BMW-Fahrer zum Anhalten bewegen wollte, hielt Richter Thomas Schulz dem Angeklagten aus dem Polizeiprotokoll vor.

Der Zeuge war aus Arbeitsgründen nicht zum Gerichtstermin erschienen, darum las Schulz die Passage aus dem Protokoll vor. Gekommen war die Mutter des „winkenden Zeugen“, die ebenfalls am Unfallort war und den Crash auch gesehen hatte.

Demnach habe der Polo „gewackelt“, als der BMW „heftig“ dagegen gefahren sei. Und das gleich zweimal. Der BMW-Fahrer habe die Seitenscheibe heruntergehabt. Dadurch habe sie gesehen, dass er beim Wegfahren „gegrinst“ habe. Zuvor sei ihr Sohn an die Fahrerseite herangetreten, um den Unfallfahrer zum Dableiben zu bewegen.

Auf die Frage, ob sie annehme, dass der BMW-Fahrer den Unfall bemerkt hat, meinte die 54-Jährige: „Definitiv ja, so was merkt man. Das muss er bemerkt haben.“ Auf Nachfrage des Gerichts räumte der nach eigenem Bekunden seit 1993 unfallfreie Rentner ein, dass er Hörprobleme habe und ihm deshalb ein Ohrenarzt jetzt ein Hörgerät verordnet hätte. Der Schaden am Polo sei von seiner Versicherung reguliert, gab er an.

Deshalb und weil sich der Schaden unterhalb des höchstrichterlich definierten sogenannten bedeutenden Schadens befinde und er bislang nicht vorbestraft war, regte das Gericht die Einstellung gegen Geldauflage an.