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Abfall-Chaos Mängel aus Urteilen müssen behoben werden

Kreistagsmitglied Dietrich Schultz (AfD) mahnt weitergehende Aktivitäten des Landkreises Stendal beim Müll an.

Von Bernd-Volker Brahms 23.10.2019, 11:04

Stendal l Mit dem Kreistagsbeschluss aus der vergangenen Woche zum Thema Müllgebühren kann der Landkreis Stendal nun erst einmal kurzfristig die rechtswidrigen Satzungen „heilen“, wie es im Juristendeutsch so schön heißt. Der Landkreis verzichtet – wie berichtet – darauf, gegen die Entscheidungen des Magdeburger Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen. In insgesamt sechs Verhandlungen haben Vertreter des Landkreises der Rücknahme von Gebührenbescheiden zugestimmt.

Es soll schnell neu kalkuliert werden und die Bescheide für 2019 rückwirkend erneuert werden. Für 2020 soll mit den Stendaler Gebührenzahlern dann schon nach einer neuen Satzung abgerechnet werden. Dazu muss noch bis Ende Dezember eine neue Gebührensatzung durch den Kreistag verabschiedet werden.

„Das ist vom Zeitplan kaum zu schaffen“, sagt Kreistagsmitglied Dietrich Schultz (AfD). Er war bei der Kreistagssitzung in der vergangenen Woche nicht dabei. Er stand unter Mitwirkungsverbot, da er – und auch seine Frau – mehrere der nun relevanten Klagen gegen den Landkreis geführt hatte.

Ohnehin sei es nicht damit getan, die Kalkulation schnell mal anzupassen und die Gebührensatzung durch den Kreistag zu bringen. „Es müssen alle Mängel beseitigt werden, die das Gericht angekreidet hatte“, sagt Schultz. Hierzu müsse sowohl die Gebührensatzung als auch die Abfallentsorgungssatzung erneuert werden.

„Es müssen alle Grundstücke und Anfall-Stellen angeschlossen werden“, sagt Schultz. Dies bedeute ein völliges Umdenken. Es muss normativ davon ausgegangen werden, dass alle Grundstücke anzuschließen sind. Dies ist auch in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Fixierung auf Grundstücke gab es bislang nicht.

Denis Gruber (SPD) hatte als verantwortlicher Beigeordneter im Kreistag auch in der vergangenen Woche noch davon gesprochen, dass aufgrund der Vielzahl an Ab- und Anmeldungen bei der Abfall-entsorgung für die Kalkulation lediglich stichtagbezogen gearbeitet werden könne.

Bei der Erfassung der Kleingärtner sei zu berücksichtigen, dass es nicht nur die in Vereinen organisierten Laubenpieber gibt, sondern auch unabhängige. So in größerer Zahl in Havelberg. „Sollten die Mängel nur teilweise behoben werden wird eine größere Klagewelle gegen Gebührenbescheide kommen“, vermutet Schultz.

Er hält es im Übrigen auch für juristisch angreifbar, dass es bisher keine separate Gebühr für den Bioabfall gibt. „30 000 Bürger sind nicht angeschlossen und müssen trotzdem dafür bezahlen“, sagt er. Der Verwaltungsrichter hatte diesen Aspekt zwar nicht explizit erwähnt, hatte jedoch darauf hingewiesen, dass beim Landkreis Stendal in mehrfacher Hinsicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde.

Problematisch ist es auch, dass das Gericht auch für weiter zurückliegende Zeiträume rechtswidrige Satzungen erkannt hat. So wurden auch Bescheide aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 aufgehoben. „Wie sollen die geheilt werden“, fragt Dietrich Schultz.

Entscheidungen zu den Klagen waren erst dieses Jahr erfolgt. Der Landkreis hatte zwischenzeitlich neue Satzungen und Kalkulationen auf den Weg gebracht.