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AbfallGartenfeuer in der Kritik

Der Landkreis Stendal plant an Alternativen zur Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt.

Von Mike Kahnert 02.03.2021, 06:00

Stendal l Im Landkreis Stendal dürfen noch bis zum 15. März Gartenabfälle verbrannt werden. Der Qualm zieht dabei in die Siedlungen und sorgt für einen üblen Geruch, beschwert sich eine Leserin am Volksstimme-Telefon. Längst nicht jeder Gartenbesitzer würde sich an die strengen Regeln halten. Zudem sei eine Kompostierung der Abfälle umweltfreundlicher. Zudem würden andere Landkreise in Sachsen-Anhalt kostenlose Alternativen zum Gartenfeuer anbieten. Angela Vogel, Pressesprecherin des Landkreises Stendal, teilt auf Anfrage mit, dass über solche Alternativen bereits nachgedacht wird.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist vom 1. Februar bis 15. März im Landkreis Stendal erlaubt und dann nur einmal je Grundstück mittwochs oder samstags von 9 bis 18 Uhr möglich. So steht es in der Verbrennungsordnung des Kreises. Dabei sollen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden, die nicht kompostiert oder anderweitig verwertet werden können. Die zu verbrennenden Abfallhaufen dürfen eine Fläche von 1,5 mal 1,5 Meter und eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten. Damit Tiere nicht zu Schaden kommen, sollen zwischengelagerte Gartenabfälle vor der Verbrennung umgesetzt werden. Starke Rauchentwicklung und Funkenflug, die eine Belästigung beziehungsweise Gefährdung der Allgemeinheit nach sich ziehen, sollen vermieden werden. Des Weiteren gibt es Regelungen zur Witterung, zu Chemikalien und zum Brandschutz.

Die Webseite www.garten-freunde.com hat eine Liste für den Kompost erstellt. So soll gekochtes oder zubereitetes Essen – besonders Fleisch – nicht auf den Kompost. Es lockt Ratten und andere Tiere an. Pflanzenreste, die von Schimmel oder Pilz befallen sind sollen in die Biotonne, um eine Ausbreitung zu vermeiden. Aufgrund von Pestiziden gehören auch Reste von Zitrusfrüchten und Schnittblumen nicht auf den Kompost. Auf den Kirschlorbeer-Strauch sollte auch verzichtet werden. Diese Pflanze ist giftig und diese Blätter verrotten nur langsam. Grünschnitt, der vermutlich häufig als Gartenabfall verbrannt wird, sollte hingegen kompostiert werden. Er lockert den Kompost auf, sollte aber kleingeschnitten werden, da er nur langsam verrottet.

„Im Kalenderjahr 2020 wurden wegen Verstößen 25 Bußgelder festgesetzt“, teilt Kreissprecherin Angela Vogel mit. Die Bußgelder bewegen sich dabei zwischen 50 und 500 Euro. „Bei sogenannten Wiederholungstätern verdoppelt sich die Bußgeldhöhe. Verstöße gegen die Verbrennungsordnung könnten grundsätzlich mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.“

Derzeit arbeitet der Landkreis Stendal an der Abfallwirtschaftsplanung für die nächsten sechs Jahre, so Angela Vogel. Dabei wird die aktuelle Struktur und Organisation der Abfallwirtschaft geprüft. Der Landkreis überlegt deshalb, zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten neben der Gartenabfallverbrennung anzubieten. Beispielsweise das Sammeln von Säcken und Bündeln von Baum- und Strauchschnitt.

Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi) bietet eine kostenlose Straßensammlung als Alternative zur Verbrennung von Gartenabfällen an. Dabei werden ausschließlich kompostierbare Abfälle gesammelt. Diese sollen am entsprechenden Sammeltag vor dem Grundstück gebündelt abgelegt werden. Für pflanzliches Kleinmaterial bietet die enwi 70 Liter Papiersäcke für einen Euro das Stück an. In Magdeburg können einmal jährlich zwei Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt statt dem kostenlosen Sperrmüll abgeholt werden. Der Ablauf ist dabei der gleiche, wie beim Sperrmüll.

In Stendal kann mithilfe des Abfallkalenders der Abfallentsorgung Landkreis Stendal (ALS) zweimal jährlich je ein Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt an der Deponie kostenlos abgegeben werden. Ein Kubikmeter Grünschnitt entspricht etwa einem Gewicht von 400 Kilogramm. Bei einer Menge bis drei Kubikmeter wird mit oder ohne Selbstanlieferungskarte eine Gebühr von 14,50 Euro erhoben.