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Gerichtsurteil Betrüger bleiben im Gefängnis

Zwei Betrüger, ein 50-jähriger Tangermünder und ein 62-jähriger Jerichower bleiben im Gefängnis. Ihre Revision wurde verworfen.

Von Wolfgang Biermann 16.08.2018, 17:11

Stendal l Ein aus den Jahren 2010 bis 2014 stammendes Kapitel ist seit kurzem endgültig juristisch abgeschlossen. Zwei Männer, ein 62-jähriger gebürtiger Tangermünder und ein 50 Jahre alter gebürtiger Stendaler, müssen nach Verwerfung ihrer Revision durch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg wegen gewerbsmäßigen Betrugs von Kleinanlegern in elf Fällen jeweils dreieinhalb Jahre Gefängnis verbüßen. Nunmehr steht unwiderruflich fest, dass das Duo 221.500 Euro mit Aussichten auf sagenhafte Renditen von gutgläubigen Opfern ergaunert hat.

Die Angeklagten waren mit ihrem Rechtsmittel gegen das Amtsgerichtsurteil vom 22. Februar dieses Jahres das Wagnis einer allgemein nicht üblichen sogenannten Sprungrevision eingegangen. Sie haben das Landgericht als eigentlich nächste Instanz für eine Berufung ausgelassen – also übersprungen – und sind nun beim Oberlandesgericht gescheitert.

Die Richter am OLG haben das Urteil des Stendaler Amtsgerichts bestätigt und die Revision dagegen verworfen. Das erfuhr die Volksstimme auf Nachfrage von der Pressestelle des OLG in Naumburg. Und das bestätigten sowohl Andreas Strauß von der Staatsanwaltschaft Magdeburg als auch Stefanie Hüttermann, amtierende Sprecherin des hiesigen Landgerichts. „Das Amtsgerichtsurteil ist seit dem 6. Juli rechtskräftig“, so Hüttermann.

Demnach hat der 1. Strafsenat des OLG in zwei Entscheidungen am 5. Juli die Revisionsanträge der Angeklagten verworfen, weil im Urteil des Amtsgerichts „keine Rechtsfehler zu erkennen“ waren.

Wie berichtet haben die einschlägig vorbestraften Angeklagten, die schon einmal mehrjährige Haftstrafen wegen Betruges verbüßten, kurz nach Ablauf ihrer letzten Bewährungszeit zwischen 2010 und 2014 elf Solar-Invest-Kommanditgesellschaften (KG) gegründet und dafür etwa ein Dutzend Anleger in der Altmark und andernorts eingeworben. Angeblich sollten diese Gesellschaften Solaranlagen errichten und betreiben. Doch dazu kam es in keinem Fall. Die Anleger sollten für ihre Einlage von 30.000 Euro innerhalb kürzester Zeit jeweils 190.000 Euro an Mehrwertsteuererstattungen vom Finanzamt und/oder Einspeisungsvergütungen und ähnliches als langfristige Geldanlage erhalten.

Doch kaum hatten die Anleger, die teils Kredite aufnahmen oder ihre Altersvorsorge dafür laut Urteil „auf den Mond schossen“, Beträge zwischen 3000 Euro und 30.000 Euro in die Kommanditgesellschaften eingezahlt, hob der 50-jährige Angeklagte die Beträge fast vollständig wieder ab.

Zur Verschleierung hatten die Angeklagten einen Arbeitslosen als persönlich haftenden Gesellschafter gewonnen. Der Mann ließ sich nach Auffassung des Gerichts, wie die Anleger auch, von den Versprechungen blenden. So musste dieser „Strohmann“ dem 50-Jährigen umgehend Vollmacht über alle elf Kommanditgesellschaften erteilen. Ein Versicherungsvertreter „auf absteigendem Ast“ führte den Angeklagten etliche seiner Kunden als Anleger zu, hieß es im Urteil.

Die Angeklagten, die das Amtsgericht im Justizzentrum im Februar als freie Männer betreten hatten, wurden nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal festgenommen, ihnen wurden Handschellen angelegt, und sie wurden nach Verkünden des Haftbefehls in die JVA Burg gebracht. Die Vorsitzende des Schöffengerichts, Richterin Ludwig, begründete den Haftbefehl mit Flucht- und Wiederholungsgefahr.

Zudem hätten sie falsche Meldedaten angegeben, hatte Staatsanwalt Andreas Strauß angeführt. Tatsächlich wohnten beide Angeklagte nicht in Havelberg, den angeblichen Firmensitz hatte die Polizei als Scheinadresse bezeichnet, sondern der 50-Jährige in Tangermünde und der 62-Jährige im Jerichower Land.

Nach Informationen der Volksstimme haben sie seit Februar keine Haftprüfung beantragt, sondern lediglich die Revision nach Naumburg auf den Weg gebracht. In Juristenkreisen wird gemunkelt, dass den Angeklagten inzwischen wohl das Geld für ihre zahlreichen Verteidiger ausgegangen ist. Die hatten vor dem Amtsgericht jeweils Freispruch beantragt. Die 221.000 Euro seien wohl weg, aber „das ist keine Straftat“, die man ihren Mandanten anlasten könne.

Eine Frechheit nannte Amtsrichterin Ludwig im Prozess im Februar das sogenannte Nachtatverhalten der Angeklagten. Demnach hatten sie „versucht, die Opfer noch weiter auszubeuten“, in dem sie ihnen im Vorjahr Rechnungen zur Abnahme von Solaranlagen zustellten, ohne dass es diese je gegeben hat.

Ludwig gab bekannt, dass seit Dezember vorigen Jahres im Landgericht Frankfurt/Oder (Land Brandenburg) eine weitere Anklage gegen das Duo anhängig sei. Demnach sollen die beiden Angeklagten im brandenburgischen Fürstenberg von Juni bis Dezember 2015 „bandenmäßig Betrugsstraftaten im Invest- und Darlehnsgeschäft“ begangen haben. Dabei gehe es um 150.000 Euro.

„Dem Landgericht Frankfurt (Oder) liegt ein solches Verfahren vor und es wird derzeit darüber entschieden, ob es eröffnet wird“, erfuhr die Volksstimme auf Nachfrage von Jasper Schüler, Pressesprecher am Landgericht Frankfurt.

Ob und wann es zu einer mündlichen Verhandlung komme, sei noch unklar. Übrigens müssen die Angeklagten laut nunmehr rechtskräftigem Amtsgerichtsurteil die ergaunerten 221.000 Euro wieder herausrücken, sie stehen dafür bei der Landeskasse in der Kreide. Außerdem wurden sie zu Schadensersatz von insgesamt 34.000 Euro an einige der Opfer verurteilt.