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Amtsgericht Bewährung für vielfach Vorbestraften

Um Subventionsbetrug und zweifaches Fahren ohne Fahrerlaubnis ging es vor dem Stendaler Amtsgericht.

Von Wolfgang Biermann 19.06.2019, 23:01

Stendal l Ein gerichtsbekannter Stendaler ließ sich am selben Tag gleich zweimal ohne Fahrerlaubnis von der Polizei erwischen. Zudem wurde er der Veruntreuung von Geldmitteln angeklagt. Der 38-Jährige bekam vom Gericht eine allerletzte Chance, sein Leben auf die Reihe zu bringen.

Strafrichter Rainer Mählenhoff verurteilte ihn zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten Gefängnis. Außerdem muss er die durch die Betrügereien ergaunerten 3200 Euro – unabhängig von etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen – an die Staatskasse als sogenannten Wertersatz abführen.

Erst am Schluss der ungewohnt langen Urteilsbegründung kamen von Richter Mählenhoff die für den Angeklagten erlösenden Worte „mit Bewährung“. Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, wäre der vielfach Vorbestrafte ins Gefängnis gekommen. Dieser hatte unter Abwägung aller Für und Wider 15 Monate Haft ohne Bewährung beantragt.

Indes ist der sprichwörtliche Kelch noch nicht vollends am Angeklagten vorübergegangen. Denn der Staatsanwalt behielt sich das Einlegen von Rechtsmitteln vor.

Der Angeklagte hatte in Absprache mit seiner Verteidigerin dagegen sein Urteil sofort angenommen. Legt die Staatsanwaltschaft keine Berufung ein, kann er sogleich mit der Einlösung seines im Saal im Beisein seiner Verlobten gegebenen Versprechens beginnen. Nämlich, mit den Straftaten aufzuhören und ein regelkonformes Leben zu führen.

Seine Verlobte hatte, wie sie auf Nachfrage des Gerichts sagte, erstmalig im vollen Umfang von den aktuellen und den zurückliegenden Taten ihres Lebensgefährten erfahren. Der hatte mit einem recht fadenscheinig wirkenden Konzept aus einem Fördertopf für Jungunternehmer besagte 3200 Euro beantragt und auch bekommen.

Allerdings hatte er die Summe nicht den Förderbedingungen entsprechend eingesetzt und anscheinend recht naiv geglaubt, dass man ihm nicht auf die Schliche kommt. Dazu kam das zweifache Fahren ohne Fahrerlaubnis am 25. November vorigen Jahres.

So war er um 8.15 Uhr in Osterburg der Polizei ins Netz gegangen. Bei der Kontrolle konnte er keine Fahrerlaubnis vorweisen. Dafür bemerkten die Polizisten Anzeichen von Drogenkonsum, was eine Blutprobe später bestätigte. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt.

Doch um das Verbot scherte sich der 38-Jährige offensichtlich wenig. Um 10.49 Uhr geriet er in Stendal-Borstel in der Osterburger Straße ein zweites Mal in die Fänge der Polizei. Fahrerlaubnis hatte er logischerweise keine, dafür aber noch immer Drogen im Blut. Diesmal stellten die Beamten aber die Autoschlüssel sicher.