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Amtsgericht Gericht sieht keine Notwehr

Vorbestrafter 22-jähriger Stendaler wird zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 08.01.2018, 14:55

Stendal l Zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung wegen Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Drogenbesitzes hat das Amtsgericht Stendal kürzlich einen teils wegen schwerer Verbrechen mehrfach vorbestraften 22-jährigen Stendaler verurteilt. Quasi als Weihnachtsgeschenk hob Richter Thomas Schulz den Haftbefehl für den Angeklagten auf.

Weil der untergetaucht war, hatte das Gericht im Juni Haftbefehl erlassen. Aber erst im November konnte der 22-Jährige von der Polizei bei seiner Verlobten in deren Wohnung aufgespürt werden. „Der Haftbefehl diente nur dazu, dass der Angeklagte auch zum Prozess erscheint.“ Damit begründete Richter Schulz die Aufhebung des Haftbefehls.

Worum ging es? Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige am 16. September vorigen Jahres aus nichtigem Anlass und nach verbaler Auseinandersetzung in der Bahnhofsvorstadt einen ihm bekannten 28-jährigen Stendaler angriff und mit einer „Kopfnuss“ das Nasenbein brach. Dafür sprach das Gericht dem Opfer 2000 Euro Schmerzensgeld zu. Dem hinzugeeilten Kumpel des Opfers, der diesem beistehen wollte, versetzte der Angeklagte laut Urteil ebenfalls einen Schlag, der aber folgenlos blieb. „Es hat keine Notwehrlage für den Angeklagten gegeben“, befand das Gericht in der Urteilsbegründung.

Der nach eigenen Angaben drogenabhängige 22-Jährige hatte die Schläge wohl zugegeben, sich aber auf Notwehr berufen. Außerdem hätte er unter Rauschgifteinfluss gestanden. Das Gericht fand aber keinen Anhalt für eine diesbezügliche Minderung der Schuldfähigkeit. Im Dezember 2016 hatte die Polizei bei einer Durchsuchung geringe Mengen Drogen bei ihm gefunden.

Acht Strafregistereinträge hat der 22-Jährige bislang, sechs davon wegen Körperverletzung. So ist er wegen Raubes, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen von der Jugendkammer am Landgericht Stendal zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Im April 2015 aus der Haft entlassen, wurde er 2016 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, laut Gericht wegen einer „ähnlichen Situation“ wie im aktuellen Fall.

2016 war dem Vater eines Kleinkindes unter anderem die Teilnahme am Antiaggressionstraining auferlegt worden, doch er glänzte durch Abwesenheit. „Bewährung kommt nicht mehr in Betracht“, hieß es in der Urteilsbegründung. Von einer positiven Kriminalprognose „könne man nicht ausgehen“, befand Richter Schulz. Die Staatsanwältin hatte 17 Monate Haft ohne Bewährung gefordert und der Verteidiger Freispruch.