1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Kommissar Zufall kommt Dealer in die Quere

Amtsgericht Kommissar Zufall kommt Dealer in die Quere

Mit einer Bewährungsstrafe endete eine Verhandlung um Drogen am Amtsgericht Stendal.

Von Wolfgang Biermann 03.01.2016, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht hat jüngst einen Stendaler wegen Besitzes und Abgabe von Drogen an Minderjährige zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt und die Strafe für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 23-Jährige 160 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen und nachweislich eine Drogentherapie absolvieren.

Zum Hergang: Eine Situation, die anmutet wie im unwirklichen Fernsehkrimi, in dem Kommissar Zufall mit im Spiel ist. Aus einem Streifenwagen heraus sehen zwei Polizisten wie ein junger Mann und ein Mädchen etwas austauschen. So geschehen am Seiteneingang zum Altmarkforum in Stendal-Stadtsee am Nachmittag des 4. April (Ostersamstag). Da wird mit Drogen gehandelt, kommt den Beamten sofort in den Sinn.

Sie wenden ihren Wagen und können die Akteure des Drogengeschäftes noch am Tatort feststellen: eine 17-Jährige und den achtfach – davon zwei Mal einschlägig – vorbestraften 23-Jährigen. Die Polizisten finden drei Portionstütchen mit Amphetamin à 0,8 Gramm beim Mädchen. Beim 23-Jährigen werden 100 Gramm Cannabis – laut LKA-Gutachten von schlechter Qualität – sowie Utensilien für den Drogenkonsum und 400 Euro in bar sichergestellt.

Ein gutes halbes Jahr später beginnt der Prozess gegen ihn vor dem Stendaler Amtsgericht. Das Mädchen soll als Zeugin aussagen. Sie ist zwischenzeitlich selbst in dieser Sache zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden, fehlt aber unentschuldigt. Sie ist auch nicht durch die Polizei aufzufinden.

Der Angeklagte sagt aus, dass er über Facebook von dem Mädchen um Drogen gebeten worden sei. Er habe diese von einem Dealer besorgt, den Namen wolle er nicht nennen, und es der 17-Jährigen für 10 Euro je Gramm verkauft – „zum Einkaufspreis“. Er kenne ihren Bruder. Über das Alter der jüngeren Schwester hätte er sich keine Gedanken gemacht: „Es spielte keine Rolle.“ Vom „Hörensagen“ hätte er gewusst, „dass sie schon mal was genommen hat“.

Den Fund der 400 Euro erklärt der von Hartz IV lebende Angeklagte damit, dass er stets die „gesamte Stütze“ mit sich herumtrage. Das bestätigt seine 16-jährige Freundin als Zeugin, die wohl „ab und zu selbst was raucht“, ansonsten von dem ganzen Drogengeschäft aber nichts mitbekommen haben will.

Eine 15-jährige Schülerin, die die 17-jährige Käuferin am Tattag begleitet hatte, sagt als Zeugin aus, dass ihre Freundin die Drogen „für einen Kumpel“ gekauft hat. Auf Widersprüche mit ihrer vorherigen Aussage vor der Staatsanwaltschaft aufmerksam gemacht, rudert die 15-Jährige zurück: „Die wollte das selbst nur mal ausprobieren.“

Der Angeklagte, lediger Vater eines Kindes, zu dem er aber keinen Kontakt hat, gibt an, dass er mit 14 erstmals Cannabis konsumiert habe, später sei Amphetamin hinzugekommen. In Eigeninitiative habe er sich jetzt zur Suchtberatung angemeldet und wolle eine Langzeittherapie. Aus vorherigen Haft- und Bewährungsstrafen habe er nichts gelernt, sagt die Staatsanwältin. Dennoch spricht sie sich, wie auch die Verteidigerin, erneut für eine Bewährungsstrafe aus.

Am Rande des Prozesses sorgt ein Waffenfund bei einem Besucher des Amtsgerichts für eine Verzögerung. Bei der Einlasskontrolle per Metalldetektor wurde bei dem Mann ein sogenanntes Einhandmesser festgestellt. Dessen Führen ist in der Öffentlichkeit verboten. Im Gericht ist selbst ein Taschenmesser tabu.

Die zwei im Drogenprozess als Zeugen geladenen Polizisten nehmen sich der Sache an und das Messer in Verwahrung. Der damit Ertappte gibt sich unwissend. Er habe das Messer in einem Katalog gesehen und es bestellt. Auf ihn kommt jetzt ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu.