1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Parkplatz-Rempler beschimpft Opel-Fahrerin

Amtsgericht Parkplatz-Rempler beschimpft Opel-Fahrerin

Ein Asyl suchender Serbe musste sich vor dem Amtsgericht in Stendal für fünf Anklagen verantworten.

Von Wolfgang Biermann 16.01.2018, 14:13

Stendal l Gleich mehrerer Tatvorwürfe musste sich jüngst ein in Stendal Asyl suchender Serbe vor dem Stendaler Amtsgericht erwehren. Die Staatsanwaltschaft legte dem 33-Jährigen in fünf Anklagen unter anderem Unfallflucht, Beleidigung und Ladendiebstahl sowie mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last. Am Ende eines langen Prozesstages mit Anhörung eines Verkehrsunfallgutachters und etlicher Zeugen wurde der Angeklagte zu einer Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro (1200 Euro) verurteilt.

Im Mittelpunkt stand ein Crash auf dem Parkplatz der Stendaler Frauen- und Kinderklinik am 3. Mai vorigen Jahres. Das Gericht hielt es letztlich für erwiesen, dass der Angeklagte mit seinem Mitsubishi den Opel einer 34-Jährigen aus einem Dorf bei Stendal beim Rückwärtsfahren rammte und deren Fahrerin mit „Bitch“ beleidigte, was diese als Schimpfwort mit „Schlampe, Hure“ gleichsetzte.

Die Opel-Fahrerin sagte aus, dass sie dem Unfallgegner gesagt habe, dass sie die Polizei rufen wolle und dieser trotzdem weggefahren sei. Die Polizei habe sie schließlich nicht per Handy gerufen, sondern sei direkt ins Revier gefahren. Die Polizei nahm die Unfallermittlungen jedoch offenbar erst später auf, Spuren am Mitsubishi des Angeklagten konnten nicht gesichert werden, weil der Pkw nicht mehr in dessen Besitz ist. Am Opel entstand laut Werkstatt ein Schaden von 1913,34 Euro.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht, dass es überhaupt einen Unfall gab und bot dazu auch seine Lebensgefährtin als Entlastungszeugin auf. Die verstrickte sich jedoch in ihrer Aussage in Widersprüche, die sowohl den Unfall als auch das Geschehen danach betrafen. Unfallgutachter Carsten Wegner vermochte den Unfall im Nachhinein nicht genau zu rekonstruieren, weil der Pkw des Angeklagten nicht mehr verfügbar war.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis bestritt der Angeklagte. Er hätte eine serbische Fahrerlaubnis, die in ganz Europa gelte. Allerdings sei ihm diese gestohlen worden, was er auch bei der Polizei angezeigt haben will. Zudem hätte er nicht gewusst, dass er nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland seine Fahrerlaubnis hätte umschreiben lassen müssen.

Die Fahrten selbst konnte der 33-jährige nicht bestreiten, denn er war in Tempo-30-Zonen im Schadewachten und in der Dürer-Straße geblitzt worden und auf den Fotos gut erkennbar.

Zum Ladendiebstahl gab er an, dass dem jüngsten seiner vier Kinder die Babymilchflasche kaputt gegangen war. Das Sozialamt hätte ihm kein Geld dafür gegeben. Sein Kind hätte aber Nahrung gebraucht, gab der Mann als Grund dafür an, dass er gleich zwei derartige Flaschen in einem Laden gestohlen hat und dabei erwischt wurde.