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Amtsgericht Partnerin und Türen attackiert

Ein Streit in einer Partnerschaft landete jetzt in Stendal vor Gericht. Doch Aussagen dazu gab es letztlich nicht.

Von Wolfgang Biermann 09.07.2018, 23:01

Stendal l Mehrfach schon berichtete die Volksstimme von Frauen, die in ihrer Beziehung Opfer von Gewalt wurden, dieses bei der Polizei auch zur Anzeige brachten, aber vor Gericht einen Rückzieher machten und nicht gegen ihre Peiniger aussagten. Im Angesicht eines nahenden Prozesses bemühen sich die Angeklagten offenbar um ihre Partnerin, söhnen sich mit ihr aus, um einer belastenden Aussage und damit einem Urteil zu entgehen.

Um eine solche „Auf-und-Ab-Beziehung“ sollte es jüngst am Stendaler Amtsgericht gehen. Mal wieder, denn das Tangermünder Paar traf sich nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im alles entscheidenden Moment machte die Frau aber bislang stets von ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch. Die Verfahren wegen Körperverletzung gegen ihren gerichtsbekannten Lebenspartner mussten wohl oder übel zu Lasten der Staatskasse eingestellt werden.

Denn auch die vor der Polizei gemachten Angaben der Frau dürfen vor Gericht nicht gegen den Angeklagten verwendet werden. Verheiratete, Verlobte oder bis zum dritten Grad miteinander Verwandte haben laut Strafprozessordnung ein solches Recht. Doch dazu kam es erst gar nicht. Denn weder der 40-Jährige – er soll der Partnerin unter anderem die Finger schmerzhaft verdreht haben – noch die Anzeigenerstatterin erschienen zum Prozess. Anklage- und Zeugenbank blieben leer.

Das Ganze wäre wohl wie das berühmte Hornberger Schießen ergebnislos ausgegangen, wenn da nicht noch eine zweite Anklage gewesen wäre. Im Zuge der partnerschaftlichen Streitereien soll der 40-Jährige nämlich auch noch tatkräftig in und vor seiner Wohnung gewütet haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Sachbeschädigung vor. Er soll Türen teils aus der Verankerung gerissen haben, wobei auch Teile der Hausfassade und die Dämmung beschädigt wurden.

Der Hausbesitzer hatte Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Er bezifferte den Gesamtschaden auf rund 8000 Euro. Statt einer Vorführung des Angeklagten oder gar eines Haftbefehls wegen des unentschuldigten Ausbleibens, beantragte der Staatsanwalt den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht. Demnach soll der 40-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 13 Euro (1560 Euro) zahlen.

Das Gericht stellte in Aussicht, den Strafbefehl, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, auch zu erlassen. Erfolgt kein Einspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Legt der Angeklagte Einspruch ein, wird ein neuer Prozesstermin anberaumt. Um den 8000-Euro-Schaden am Haus geht es in dem Strafbefehl aber nicht, den muss der Vermieter wohl nun zivilrechtlich einklagen.