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Amtsgericht Stendal Keine Achtung vor der Justiz?

Nicht jeder Angeklagte hält es für nötig, zur Verhandlung zu erscheinen: Beispiele aus dem Stendaler Amtsgericht.

Von Wolfgang Biermann 13.08.2018, 01:00

Stendal l Mit der Achtung vor der Justiz ist es anscheinend nicht weit her. Richter Thomas Schulz hatte jüngst am Amtsgericht einen langen Prozesstag mit insgesamt acht Verhandlungen geplant. Lang wurde der Tag auch, allerdings anders als gedacht. Denn von den acht Angeklagten fehlten vier unentschuldigt.

Heraus stach ein sonderbarer Fall: Ein Stendaler sollte sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Weil er schon einmal nicht gekommen war, hatte das Gericht Haftbefehl erlassen. Durch Zufall fand man ihn in einem Krankenhaus in Neuruppin (Land Brandenburg). Er war mit einem Motorroller gestürzt und musste dort behandelt werden. Schwerer als der Stendaler Haftbefehl wog indes eine andere Straftat, die der Angeklagte im Brandenburgischen begangen haben soll. Mit einem Opel Corsa fuhr er demnach an einer Tankstelle eine Frau um und flüchtete.

Die Richter in Stendal und Neuruppin kamen aus prozessual bedingten Gründen überein, den Stendaler Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Nach seiner Genesung sollte dem Angeklagten zunächst in Stendal der Prozess gemacht werden. Entgegen der Absprache kam er aber nicht. Richter Thomas Schulz setzte deshalb den Haftbefehl wieder in Vollzug. Wird man des Angeklagten habhaft, kommt er bis zum erneut anzusetzenden Prozess in Haft.

Auch etwas sonderbar war der Fall des zweiten fehlenden Angeklagten, ebenfalls ein Stendaler. Der war in Wittenberge mit Kokain erwischt worden – am Steuer eines Autos, das in Geestgottberg gestohlen worden war. Die Geschichte, die er der Polizei erzählt hatte, klang abenteuerlich. Das Kokain hätte er in Stendal von einem Dealer bekommen. Er sei aber den Kaufpreis schuldig geblieben und vor dem Dealer geflohen.

Zunächst mit dem Zug nach Geestgottberg. Dort hätte er ein Auto mit steckendem Schlüssel gesehen und sei damit weggefahren. Dabei soll auch noch eine Axt eine Rolle gespielt haben. Laut Polizei soll er gedroht haben, die Axt auch „anzuwenden“. Für ihn beantragte der Staatsanwalt den Erlass eines Strafbefehls wegen Diebstahl im besonders schweren Fall mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.

Einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro beantragte er für einen weiteren Angeklagten, der ebenfalls durch Abwesenheit glänzte. Der in Berlin gemeldete Rumäne soll im Stendaler Kaufland zwei Flaschen Schnaps gestohlen haben. Die Ladendetektivin und ein Dolmetscher waren da, der Angeklagte nicht.

Für einen vierten, schon zum zweiten Mal fehlenden Angeklagten aus Stendal forderte die Staatsanwaltschaft wegen Vortäuschung einer Straftat und Ladendiebstahl eine Geldstrafe von 1100 Euro.