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Amtsgericht Streit um Pferdepässe in Stendal

Eine Frau übergibt ihre Pferde zeitweilig einem Mann aus Bismark. Es folgt ein bizarrer Streit, der nun vor dem Amtsgericht Stendal landete.

Von Wolfgang Biermann 29.09.2018, 00:00

Stendal l Um einen sonderbar anmutenden Unterschlagungsvorwurf ging es in dieser Woche am Amtsgericht. Ein Mann aus der Einheitsgemeinde Bismark verweigerte der Besitzerin von zwei zeitweilig auf seinem Hof untergestellten Pferden die Rückgabe der zugehörigen Papiere (Pferdepässe). Letztlich einigten sich die Prozessbeteiligten auf eine pragmatische Lösung ohne Urteil.

Der 50-jährige Angeklagte überweist der Besitzerin 500 Euro zur Beschaffung von Ersatzpässen. Zahlt er, ist das Verfahren erledigt. Wenn nicht, lebt es neu auf.

Worum ging es in dem außergewöhnlichen Prozess? Eine 34-jährige Frau aus Niedersachsen hatte 2016 offenbar gesundheitliche Probleme und wusste nicht, wohin mit ihren zwei Pferden. Nach eigenen Angaben erfuhr sie aus dem Internet, dass der Angeklagte einen Hof betreibt, auf dem man Pferde unterstellen kann. Sie überließ ihm per Vertrag ihre beiden Reitponys. Er versorgte die Tiere unentgeltlich mit Futter und durfte sie im Gegenzug für Reitzwecke verwenden.

Anfang dieses Jahres habe sie über Bekannte erfahren, dass der Angeklagte ihre Pferde per Kleinanzeige zum Kauf anbiete. Daraufhin wollte sie die Tiere zurück. Mit Polizei und veterinärärztlicher Unterstützung holte sie die Pferde vom Hof des 50-Jährigen ab. Der habe ihr zugesagt, die Pferdepässe nachzuliefern, gab sie vor Gericht an. Tat er aber nicht.

Der Angeklagte bestätigte teilweise die Angaben der Zeugin. Aber: Er habe die Pferde ausgebildet und „reitbar gemacht“. Dafür wolle er einen Ausgleich. Der stünde ihm aber nicht zu, weil der Vertrag das nicht vorsehe, wandte Richter Thomas Schulz ein. Folgte Variante zwei: Sie habe im Oktober vorigen Jahres in einem Telefonat zugesagt, ihm die Pferde zu schenken. Der Nachweis befinde sich in einem WhatsApp-Nachrichtenwust auf einer „Internet-Cloud“ auf einem externen Server. Auf die Schnelle könne er den Nachweis nicht erbringen, auch nicht in einer von Richter Schulz gesetzten Drei- Wochen-Frist: „Das schaffe ich nicht“.

Begründung: Er habe den Pferdehof aufgegeben und eine neue Arbeit aufgenommen. Umgezogen sei er auch noch. Zurückgeben könne er die Pferdepässe ohnehin nicht. Denn die seien ihm unlängst bei einem bei der Polizei angezeigten Einbruch gestohlen worden.

„Eine Schenkung gab es nicht“, widersprach die Pferdebesitzerin. Den eigentlichen Eigentumsnachweis für die Pferde habe sie wohl. Die Pferdepässe seien aber das, was im Kfz-Bereich der Fahrzeugschein ist. Und der müsse sich immer bei den Pferden befinden, derzeit auf einem Reiterhof in der Westaltmark. Ersatzpässe würden je Pferd etwa 250 Euro kosten. Die Kosten dafür muss ihr der Angeklagte nun erstatten.