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Angeklagt Vorwurf gegen 19-Jährigen: Vergewaltigung

Zweimal soll ein damals 18-jähriger Stendaler im Dezember 2016 eine Frau vergewaltigt haben. Jetzt steht er vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 06.09.2017, 12:43

Stendal l Seit Mittwoch wird vor der Jugendkammer am Landgericht gegen einen Stendaler wegen zweifacher Vergewaltigung verhandelt. Laut Pressemitteilung des Gerichts wird dem 19 Jahre alten Angeklagten „zur Last gelegt, im Dezember 2016 und Januar 2017 in zwei Fällen eine Frau in seiner Wohnung gefesselt und mit ihr gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt zu haben“.

Auf Antrag der Verteidigerin des 19-Jährigen findet der Prozess hinter verschlossenen Türen statt. Noch vor dem Verlesen der Anklage beantragte sie – ebenfalls nichtöffentlich – den Ausschluss der Öffentlichkeit „für die Dauer des Verfahrens“, sodass sowohl die Gründe für ihren Antrag als auch die Anklage selbst nicht bekannt wurden. Nach Prüfung durch die Jugendkammer gab deren Vorsitzender, Richter Ulrich Galler, dem Antrag der Verteidigerin statt. Er begründete den Gerichtsbeschluss mit Paragraf 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie dem Jugendgesetz. Demnach geht es um die zu „schützende Privatsphäre“ des Angeklagten.

„Nach Anklage sollen die Taten in einer partnerschaftlichen Beziehung begangen worden sein.“ Zur Tatzeit sei der Angeklagte 18 Jahre alt gewesen, damit Heranwachsender und „im Sinne des Gesetzes Jugendlicher“. Der Schutz der Privatsphäre habe in diesem Fall „ausnahmsweise Vorrecht vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit“. Die Urteilsverkündung soll öffentlich sein. Aber wann die sein wird, ist offen.