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ArbeitsgerichtNach Gerichtsaussage strich Antje M. Geld

Stendaler Wahlaffäre erreicht jetzt auch das Arbeitsgericht. Unternehmerin schlug Angebot zur Zahlung von 400 Euro aus.

18.07.2017, 23:01

Stendal l Dass mit ihrer Aussage im Wahlfälschungsprozess am 25. Januar das Verhältnis zu ihrer Chefin Antje M. zerrüttet sein wird, hatte Ivonne M. schon im Gerichtssaal angedeutet. Unter Tränen hatte die 38-Jährige damals eingestanden, dass die im Mai 2014 abgeholten Wahlunterlagen nicht erst in die Raucherecke des Betriebes im westlichen Teil des Landkreises abgestellt worden sind – obwohl sie dies zunächst so dargestellt hatte. Vielmehr habe das Duo den im Stendaler Rathaus erhaltenen Karton voller Wahlunterlagen direkt am Stendaler Jobcenter an den damaligen CDU-Stadtrat Holger Gebhardt übergeben.

Antje M. hatte sich noch am Tag vor dem Gerichtstermin von einer Geschäftsreise in Berlin bei ihrer damals engen Mitarbeiterin gemeldet und sie gebeten, bei der Raucherecken-Version zu bleiben. Doch Ivonne M. wollte „reinen Tisch machen“, wie sie sagte.

Brisant für Antje M.: Demnach wäre sie nicht „nur“ Botin für Holger Gebhardt. Sie hatte nämlich auch Stendaler Mitarbeiter ihres Betriebes – darunter auch Behinderte – animiert, ihr Briefwahlvollmachten zu übergeben.

Am Dienstagmittag ging es jedoch nicht um Antje M.‘s „Probleme in der ein oder anderen Sache“, wie es Ivonne M.‘s Anwalt Ralf Troeger umschrieb. Als Ivonne M. im Februar den nächsten Gehaltszettel sah, fehlten die von Antje M. zuletzt monatlich gezahlten 165 Euro Kita-Beitrag für ihren Sohn. Auch die gewährte Übernahme des Essengeldes für das Kind war fortan gestrichen.

418,13 Euro möchte Ivonne M. von ihrer Arbeitgeberin erstattet bekommen. Diese Summe ist bis Mitte März aufgelaufen – bis zu jenem Zeitpunkt, als für die seit dem 26. Januar krank geschriebene Angestellte die Lohnfortzahlung entfiel.

Antje M.‘s Anwalt Hartmut Pawlitzki verwies hingegen auf Formulierungen im Arbeitsvertrag, wonach diese mündliche Zusage jederzeit und ohne Anführung von Gründen widerrufen werden könne. Richterin Elisabeth Quick ließ jedoch unmissverständlich durchblicken, dass sie diese schriftliche Klausel „für missglückt“ hält und die mündliche Zusage hier höher zu bewerten sei. Nicht zuletzt auch „aus Gründen der Prozessökonomie“ schlug sie als Vergleich die Zahlung von 400 Euro vor. Doch Antje M.‘s Anwalt winkte ab.

Der Versuch, aus Berlin noch auf ihre Mitarbeiterin am Tag vor deren Aussage einzuwirken, hat für Antje M. indes womöglich weitaus teurere Folgen: Staatsanwältin Annekathrin Kelm erließ im Juni wegen des Versuchs zur Anstiftung zu einer Falschaussage einen Strafbefehl in Höhe von 10.800 Euro. Dagegen hat die Geschäftsfrau Einspruch eingelegt. Der Fall wird jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest, erklärte Gerichtssprecher Michael Steenbuck am Dienstag.

Um die nicht gezahlten Kita-Kosten geht es erst im neuen Jahr weiter. Für den 2. Februar 2018 hat Richterin Quick die Verhandlung anberaumt.

„Ich werde jetzt weiter kämpfen. Nach allem, was mir angetan worden ist, gebe ich nicht auf“, zeigte sich Ivonne M. kämpferisch. Antje M. verließ das Justizzentrum kommentarlos.