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Gericht 15 Jahre keinen Unterhalt gezahlt

Weil er für sein Kind nicht gezahlt hat, wurde ein gebürtiger Stendaler nun vom Amtsgericht Stendal verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 16.07.2016, 23:01

Stendal l 15 Jahre lang hat ein gebürtiger Stendaler, der seit Längerem in einem westlichen Bundesland wohnt, keinen Unterhalt für sein Kind bezahlt. Jetzt musste er sich dafür vor dem Amtsgericht verantworten, nachdem sich im Auftrag der Kindesmutter ein Anwalt des Falles angenommen und Forderungen für die letzten fünf Jahre aufgemacht hatte.

Der 38-Jährige wurde wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Amtsrichter Thomas Schulz setzte die Strafe für den bis dato nicht Vorbestraften für drei Jahre zur Bewährung aus. Dazu bekam der sich reumütig gebende Angeklagte die Auflage, seinem Kind in Stendal monatlich mindestens 200 Euro zu zahlen, weil er über einen „sehr, sehr langen Zeitraum nicht einen einzigen Cent gezahlt“ habe. In der Urteilsbegründung hieß es weiter: „Es geht nicht, dass man Kinder in die Welt setzt und hartnäckig gar nicht zahlt.“

Der Angeklagte, der als Fachkraft in einem Pflegeberuf arbeitet und 1600 Euro netto verdient, hatte angegeben, dass er mit einer anderen Frau zwei weitere Kinder habe. Und diese Frau, von der er sich unlängst getrennt habe, lasse den Unterhalt für die beiden jüngeren Kinder von seinem Gehalt pfänden. Man könne aber „nicht ein Kind komplett fallen lassen“ und nur für weitere Kinder Unterhalt zahlen, sagte Richter Schulz. Der 38-Jährige müsse den Unterhalt „auf alle Kinder gleichmäßig verteilen, bis auf den nichtpfändbaren Lohnanteil“.

Die Kindesmutter sagte als Zeugin aus, dass das Jugendamt ihr bis 2006 einen Unterhaltsvorschuss gezahlt habe. Seit 2007 lebt die Mittdreißigerin nach eigenen Angaben von Hartz IV, Kindergeld und dem Einkommen ihres neuen Partners, mit dem sie zwei weitere Kinder hat. Der Angeklagte habe sie „hingehalten“ und nicht auf Vorschläge zur Unterhaltsregelung reagiert. Schließlich habe sie einen Anwalt eingeschaltet.

„Ich weiß, es war falsch“, räumte der Angeklagte ein. „Ich ordne mich gerade neu.“ Kontakt zu seinem Kind in Stendal habe er nicht. Neben der Bewährungsstrafe mit Geldauflage erwartet ihn noch die Rückforderung des Jugendamtes für die jahrelang geleisteten Unterhaltsvorschüsse.