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Aus dem Gericht 18 Monate Haft wegen Betrugs

Einem 52-Jähriger Stendaler wurden dubiose Internetgeschäfte zum Verhängnis.

Von Wolfgang Biermann 09.09.2015, 15:36

Stendal l Er kauft im Internet ein, obwohl er kein Geld hat. Und er bietet Sachen im Netz zum Verkauf an, die er nicht besitzt. In der Vorwoche hat das Amtsgericht einen vielfach vorbestraften Stendaler wegen Betruges zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt – ohne Bewährung. Die hatte ihm Strafrichter Thomas Schulz im Mai 2014 noch gewährt, als er ihn zu einem Jahr Gefängnis verurteilt hatte (Volksstimme berichtete). Waren es im Vorjahr sechs Taten, die das Gericht als erwiesen ansah, so waren es aktuell neun. Angeklagt waren 2014 zwölf und in diesem Jahr zehn Taten.

Obwohl der 52-Jährige unter Bewährung stand, kaufte und verkaufte er unter falschen Namen munter weiter. So erwarb der gebürtige Niedersachse in einem Fall bei einem Internetanbieter teure Badtechnik für 600 Euro. In einem weiteren Fall war es Sanitärkeramik, die er erhielt, aber nicht bezahlte. Darunter eine Toilettenbürste „Marie Antoinette“. Kostenpunkt: 140 Euro. Weihnachtssterne zum Preis von 210 Euro ließ er sich ebenfalls schicken, „natürlich“ ohne zu bezahlen. Auf der anderen Seite bot er unter anderem ein HTC-Mobiltelefon und eine hochwertige Schultertasche aus Leder an. Mehrere Bieter ersteigerten die Teile. Beides habe er aber nur einmal gehabt und daher nur einmal liefern können, gab der Angeklagte an. In einem Fall hatte er Namen und Adresse einer nichtsahnenden Frau in Hamburg benutzt. „Es hakt einfach bei mir aus. Ich weiß ja, was nachkommt“, startete der Angeklagte einen Erklärungsversuch. „Ich gehe davon aus, dass ich mit 70 noch im Knast sitze“, blickte er düster in die Zukunft.

Zu einem Psychologen wolle er nicht, der würde sein Problem nicht ernst nehmen, quittierte er einen Vorschlag von Richter Schulz. Seine Verteidigerin zeigte sich ebenfalls ratlos. 20 Vorstrafen schlagen im Strafregister bislang zu Buche. Und noch etwas stellte sich im Prozess heraus. Mit der Wahrheit nimmt es der 52-Jährige offensichtlich auch vor Gericht nicht so genau. So hatte er im Vorjahr angegeben, er sei „Betriebsleiter“ einer bekannten sozialen Einrichtung in Stendal. Wie die Staatsanwältin dazu erklärte, war der Angeklagte dort befristet und zwar als sogenannter Ein-Euro-Jobber tätig. In einem Offenbarungseid hatte er angegeben, für eine Firma in Magdeburg zu arbeiten. Auch gelogen.

Richter Schulz sagte, dass ihm der Angeklagte in der Bewährungszeit mehrfach Versprechungen zur Einhaltung der Bewährungsauflagen gemacht, diese aber nicht eingehalten habe. Für Richter Schulz ist es „nahezu zwingend“, dass die Bewährung aus dem Vorjahr widerrufen wird und der Angeklagte für ein weiteres Jahr ins Gefängnis muss.