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Aus dem Gericht Betriebsfeier mit teurem Nachspiel

Vor Gericht musste ein Tangermünder, weil er alkoholisiert Fahrrad fuhr.

Von Wolfgang Biermann 27.02.2018, 23:01

Stendal l Das war eine ziemlich teure Betriebsfeier für einen 53-jährigen Tangermünder, zu der er am 29. September eingeladen war. Die kostet ihn jetzt 400 Euro, zu zahlen ans Stendaler Tierheim. Kurz nach 23 Uhr fiel er an jenem Abend einer Polizeistreife in der August-Bebel-Straße „Schlangenlinien fahrend“ auf. Die Beamten hielten ihn an. Er pustete einen Atemalkoholwert von über zwei Promille ins Messgerät. Einen Blutalkoholwert von 2,14 Promille ergab die später im Polizeirevier Stendal durchgeführte Blutentnahme.

„Ich habe die ganze Zeit geschoben“, beteuerte der 53-Jährige jüngst vor dem Amtsgericht im Beisein seines Chefs als Zuschauer. Plötzlich hätte er aber eine dringende Notdurft verspürt und sei deshalb nur die letzten etwa 200 Meter nach Hause gefahren. „Ich entschuldige mich dafür und mache das auch nie wieder“, zeigte sich der bis dato unbescholtene Angeklagte reumütig.

Reue hatte er schon in einer schriftlichen Einlassung ans Gericht geäußert und wiederholte sie auch in der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld wohl einen Strafbefehl über 80 Tagessätze à 10 Euro (800 Euro) beantragt, das Gericht hatte diesen aber nicht erlassen, sondern stattdessen den Prozess angesetzt.

„Wovon waren Sie denn so betrunken?“, wollte Richter Thomas Schulz von dem Angeklagten wissen. Er hätte nur Bier konsumiert, gab der Angeklagte an, er trinke gar keinen Schnaps. Das ginge nicht an, nur von Bier könne man nicht einen derart hohen Alkoholwert haben, monierte Richter Schulz. Dann müsse er im Minutenabstand die Gläser beziehungsweise Flaschen geleert haben. Der Angeklagte blieb aber dabei – er trinke nur Bier.

Sei es wie es sei, beendete Richter Schulz den kleinen Disput und regte bei der Staatsanwältin eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage wegen Geringfügigkeit an. Die Staatsanwältin zeigte sich entgegenkommend und schlug 400 Euro vor. Der Angeklagte zeigte sich sofort einverstanden, halbierte sich doch damit die beantragte Strafe. Außerdem bleibt seine Weste blütenweiß. Die Summe wolle er sofort und in einem Ritt zahlen, bekundete er. Beim Hinausgehen bedankte er sich erleichtert bei der Staatsanwältin und dem Richter und verabschiedete sich mit Handschlag. Sein Chef tat es ihm gleich.

Übrigens stellte die Polizei an jenem Wochenende noch zwei weitere sturzbetrunkene Fahrradfahrer – allerdings in der Kreisstadt. So in der Petrikirchstraße und am Nachtigalplatz. Einer der Radler mit über zwei Promille war, als er der Polizeistreife ansichtig wurde, gestürzt und hatte sich verletzt. In allen Fällen waren Blutentnahmen veranlasst und Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.