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Aus dem Gericht Gefängnisstrafe nach Kindesmissbrauch

Weil er eine Elfjährige sexuell missbraucht hat, muss ein 51-Jähriger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 07.07.2016, 12:40

Stendal l Das Landgericht Stendal hat in dieser Woche einen 51-jährigen Wiederholungstäter wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines zur Tatzeit elfjährigen Mädchens auf der Behindertentoilette eines Stendaler Einkaufszentrums zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Daneben wurde von der Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Elisabeth Nortmann die zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung (Maßregelvollzug) für den gebürtigen Zeitzer angeordnet.

Nach einem am 6. Mai begonnenen und großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess – auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden nichtöffentlich gehalten – kam das Landgericht Stendal zu dem Schluss, dass sich der Angeklagte einer Straftat schuldig gemacht hat. „Wegen zweier weiterer Taten, die angeklagt waren, haben wir kein strafbares Verhalten feststellen können. Insoweit erfolgte ein Teilfreispruch“, sagte Richterin Nortmann in der Urteilsbegründung.

Auf besonders widerwärtige Art und Weise soll sich der Angeklagte im November vorigen Jahres auf dem Behinderten-WC im Stendaler Altmarkforum an seinem Opfer vergangen und es mit Geld oder Süßigkeiten „belohnt“ oder geködert haben, wie es in der Anklage hieß. Seit dem 10. Dezember war der Angeklagte vorläufig im Maßregelvollzug Uchtspringe untergebracht.

Er soll zuvor bereits mehrfach strafrechtlich, teils einschlägig in Erscheinung getreten sein. 1994 war er vom Landgericht Halle wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zugleich wiesen die Hallenser Richter seine Unterbringung im Maßregelvollzug an. Anfang 2014 hatte das Landgericht Stendal seine Entlassung verfügt, im November wurde er rückfällig und verging sich an der Elfjährigen.