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Aus dem Gericht Schwager gewürgt und gebissen?

Ein Mann soll seinen Schwager gebissen und gewürgt haben. Er meint, es sei Notwehr gewesen. Das Stendaler Amtsgericht verhandelt.

Von Wolfgang Biermann 04.04.2017, 23:01

Stendal l Ein zunächst verbal geführter Streit auf einer Geburtstagsfeier zwischen einem Stendaler und seinem Schwager artete in eine körperliche Auseinandersetzung aus und endete laut Anklage für den Schwager mit Bissverletzungen in der Krankenhaus-Notfallaufnahme. Seit der Vorwoche steht der Stendaler wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung vor dem Strafrichter am Amtsgericht. Die Probleme zwischen dem Angeklagten und seinem Schwager schwelten offenbar schon seit Jahren. Auf von beiden Seiten vorgetragenen Details zur Ursache des Streites soll an dieser Stelle verzichtet werden, weil sie der Angeklagte völlig anders schilderte als sein Schwager.

Und auch den Verlauf des Abends im September, bei der es zu den Auseinandersetzungen kam, stellen der Angeklagte und sein Schwager völlig unterschiedlich dar. Wobei die Schwiegermutter des Angeklagten, also die Mutter des angeblichen Opfers, offenbar dem Lager des Schwagers zuzurechnen ist. Aus Sicht des Angeklagten trug sich das Ganze so zu:

Der Schwager erschien auf Bitte eines Anverwandten bei der Geburtstagsfeier in einer Gaststätte, war aber nicht eingeladen worden. Seine Mutter wollte die beiden Streithähne offenbar miteinander versöhnen. Eine gut gemeinte Idee, deren Umsetzung völlig daneben ging. Er sei sofort von seinem Schwager angepöbelt worden. „Plötzlich hatte ich seine Hand im Gesicht“, so der Angeklagte. Er wisse nicht, ob er zugebissen habe. Er mache Notwehr für sich geltend, sei selbst an der Nase verletzt worden und hätte stark geblutet.

Ganz anders das angebliche Opfer. Er sei unvermittelt von seinem Schwager beleidigt, geschlagen, gewürgt und schließlich zweifach gebissen worden. Von seiner als Zeugin aussagenden Mutter wurde er darin bestärkt. Ein Verwandter sah als Zeuge indes das vermeintliche Opfer als Provokateur an. Den Angeklagten hingegen habe er „noch nie aggressiv erlebt“. Pattsituation also. Der Richter regte daraufhin eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein an. Nach vorläufiger Würdigung könne sowohl ein Freispruch als auch eine Verurteilung infrage kommen, „weil die Notwehrgrenze vielleicht überschritten“ gewesen sei. Die Staatsanwältin zeigte sich nach einigem Zögern einer Prozesseinstellung zugetan, vorausgesetzt, der Angeklagte gebe einen Biss zu. Doch der Angeklagte und sein Verteidiger lehnten ab. Sie befürchten im parallel laufenden zivilrechtlichen Streit Nachteile durch eine Prozesseinstellung. Und so wird der Prozess fortgesetzt.