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Aus dem Gericht Unter Drogen, aber ohne Fahrerlaubnis

Ein Mann ist wegen Fahrens ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss vom Amtsgericht Stendal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 19.06.2017, 14:18

Stendal l Dreimal ist ein vielfach vorbestrafter 40-Jähriger aus Seehausen im Vorjahr beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden: im Mai, im Juli und im Oktober. In allen drei Fällen stand er zudem noch unter Einwirkung von Rauschgift.

Nicht nur das: Im Juli und im Oktober fand die Polizei auch noch relativ geringe Mengen Rauschgift bei ihm in seinem Auto – in beiden Fällen Amphetamin. Und dazu im Juli Extasy-Tabletten und im Oktober ein Tütchen Marihuana (Cannabis). Dafür gab es am Ende im Amtsgericht Stendal eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Als Bewährungsauflage muss der zurzeit Arbeitslose 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten – zu den bereits von einem anderen Gericht andernorts in anderer Sache ausgesprochenen und noch offenen 200 Stunden. Außerdem hält das Gericht ihn derzeit für „charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Frühestens in einem Jahr ab Urteilsverkündung kann er bei einen Antrag auf Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis stellen.

Wann und weshalb er seine „alte“ losgeworden ist, konnte oder wollte er nicht sagen. Zu den Tatvorwürfen stand er aber. „Ich geb‘s zu, ich steh dazu, es tut mir leid“, räumte er ein und zeigte Reue. Er hätte große familiäre Probleme gehabt, deshalb zu Drogen gegriffen und sich ins Auto gesetzt. In zwei Fällen saß sogar sein minderjähriger Sohn mit im Auto, was ihm das Gericht im Urteil als „höchst verantwortungslos“ und strafverschärfend anrechnete.

Strafverschärfend wirkten auch seine bisherigen 15 Einträge im Strafregister, darunter auch einige Haftstrafen. 1993 begann demnach seine kleinkriminelle Karriere. Negativ fiel zudem die „hohe Rückfallintensität“ des 40-Jährigen ins Gewicht. Denn erst im April vorigen Jahres war er vom Amtsgericht in Perleberg wegen Ladendiebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

„Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken“ forderte die Staatsanwältin gleichwohl „letztmalig“ Strafaussetzung zur Bewährung. Das Gericht folgte diesem Antrag. „Ich erwarte, dass Sie Ihr Leben endlich in die eigene Hand nehmen und die drei Jahre Bewährung straffrei überstehen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die 100 Arbeitsstunden soll der gelernte Maler, der nie in seinem Beruf arbeitete, sondern sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser hielt, dazu nutzen, „über das Unrecht seiner Taten nachzudenken“. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Weil auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht erklärte, ist es sofort rechtskräftig geworden.